Wohnen ist ein Grundrecht. Artikel 25 der UN-Menschenrechtserklärung und auch die Grundrechtecharta der Europäischen Union haben dieses Recht festgeschrieben. Wohnen ist in den letzten Jahren teuer geworden, leistbarer Wohnraum ist auch in Österreich zunehmend Mangelware, insbesondere in Ballungszentren. Damit das Grundrecht auf Wohnen für alle erfüllt wird und Wohnen wieder für alle leistbar wird bzw. bleibt braucht es aus unserer Sicht folgende Maßnahmen: mehr geförderte Wohnungen, ein neues Mietrecht und Maßnahmen für armutsgefährdete Menschen bzw. Menschen, die in manifester Armut leben.
Derzeit werden jährlich rund 48.000[1] neue Wohnungen in Österreich gebaut. Während der freifinanzierte Vorsorgewohnungsbau (noch) boomt, sind die Zusicherungen im geförderten Wohnbau, insbesondere im Mietwohnungsbau, eingebrochen. In Summe wird daher nicht genügend leistbarer Wohnraum gebaut. Es bräuchte rund 10.000 geförderte Wohnungen mehr pro Jahr, um die bestehende Nachfrage nach günstigem Wohnraum zu decken und dadurch auch sicherzustellen, dass Wohnen leistbar bleibt. Die größte Nachfrage nach Wohnraum gibt es im städtischen Bereich. Ebenso braucht es ein differenziertes Angebot an Wohnungsgrößen, um leistbares Wohnen für alle Menschen, je nachdem in welcher Lebenslage sie sich befinden, sicherzustellen. Um den bestehenden Bedarf an zusätzlichen leistbaren Wohnungen sicherzustellen, sind folgende Schritte zu setzen:
Reform der Wohnbauförderung
Die Wohnbauförderung des Bundes wurde seit 1996 in drei Schritten verändert:
1996 wurde die Höhe der Wohnbauförderung des Bundes auf 1,78 Mrd. Euro jährlich eingefroren. 2001 wurde die Zweckbindung der Rückflüsse der Wohnbauförderungsdarlehen aufgehoben und somit konnten die Bundesländer, über die die Wohnbauförderung abgewickelt wird, diese Gelder im Budget auch anderweitig verwenden. Österreichweit betragen die Rückflüsse derzeit rund 1,2 Mrd. Euro. 2008 wurde die Zweckbindung auch für die 1,78 Mrd. Euro aufgehoben. Aus unserer Sicht ist die Wohnbauförderung folgendermaßen zu reformieren:
Bauvorschriften, Kreditkosten oder Kosten für den Baugrund sind u. a. Faktoren, die die Höhe von Wohnbaukosten und somit Mieten bzw. die Erschwinglichkeit von Eigenheimen beeinflussen. Um diese Kosten zu senken schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
Vereinfachung der Bauvorschriften
Es gibt eine Reihe von verpflichtenden Vorgaben (z. B. in den Bereichen Stellplätze und Brandschutz), die kostenintensiv sind und mitunter auch nicht mehr den zukünftigen Entwicklungen gerecht werden. Eine Vereinfachung dieser Vorschriften kann substantielle Einsparungen nach sich ziehen.
Einrichtung einer Bundeswohnbauagentur für eine günstige Kofinanzierung des geförderten Mietwohnbaus
Der geförderte Mietwohnungsbau ist auf langfristige Kredite angewiesen. Diese sind aktuell aus mehrerlei Gründen Mangelware. Erstens sind die Budgets der öffentlichen Hand belastet, was die Vergabe von ausreichenden Wohnbauförderungsdarlehen verunmöglicht. Zweitens vergeben die Banken außerhalb des Pfandbriefbereichs derzeit nur Kredite mit zu kurzen Laufzeiten und hohen Zinsaufschlägen. Gründe dafür sind das anhaltende Misstrauen am Interbankenmarkt sowie strengere Eigenkapitalerfordernisse im Rahmen des Regelwerks Basel III. Auch der Verkauf von Wohnbauanleihen durch die Wohnbaubanken ist im Zuge der Krise regelrecht eingebrochen.
Gleichzeitig kann sich der Bund aber aktuell so günstig wie noch nie verschulden. Die Zinsen für zehnjährige Anleihen liegen weit unter der Inflationsrate. Der Bund sollte hier also einspringen und die Kofinanzierung von ausreichend leistbarem Wohnraum ermöglichen. Dazu wird die Gründung einer Bundeswohnbauagentur vorgeschlagen. Diese soll die äußerst günstigen Konditionen am Kapitalmarkt nützen und einen Investitionsimpuls im geförderten Neubau und in der Sanierung ermöglichen. Die Bundeswohnbauagentur nimmt Gelder zu den aktuell günstigen Konditionen am Kapitalmarkt auf und reicht sie in Form verzinster Darlehen direkt an die Wohnbauträger weiter. Die Verzinsung dieser Darlehen sollte sich an der Steigerung im Verbraucherpreisindex orientieren. Damit würde die Bundeswohnbauagentur bescheidene Gewinne erzielen, die ebenfalls zweckgebunden für den geförderten Wohnbau zu Verfügung stehen sollen.
Sicherstellung des Zugangs zu leistbarem Baugrund
Vor allem im städtischen Bereich - aber nicht nur - wird der Zugang zu leistbarem Baugrund immer schwieriger. Hier wären folgende Maßnahmen denkbar:
§ Noch gezieltere Nutzung des kommunalen oder Bundesbodeneigentums für den sozialen Wohnbau (auch z. B. Kasernen, Eisenbahnanlagen)
§ Einführung einer neuen Widmungskategorie - sogenannte Vorratsflächen - für den sozialen Wohnbau
§ Prüfung, ob im Rahmen von städtebaulichen Verträgen die sozialverträgliche Grundstücksnutzung verbessert werden kann. Im Falle einer Umwidmung von Ackerland zu Bauland sollte eine Gemeinde/Stadt z. B. einen Teil des widmungsbedingten Gewinns abschöpfen (etwa in Form der Nutzung eines Teils der Fläche für sozialen Wohnbau).
Menschen, die Wohnungen mieten, finden gegenwärtig - bei grober Betrachtung - drei Systeme vor:
Der Trend der letzten Jahre geht dahin, dass immer mehr Wohnungen nach den Spielregeln des freien Marktes vermietet werden und damit Wohnen zunehmend teurer wird. Der Trend zu befristeten Mietverträgen auch im geschützten privaten Wohnungsmarkt führt dazu, dass Menschen aus Angst vor der Nichtverlängerung des Mietvertrages weniger oft zu den zur Beilegung von Mietstreitigkeiten vorgesehenen Schlichtungsstellen gehen und die gesetzliche Zulässigkeit des vereinbarten Mietzinses überprüfen lassen.
Um Menschen, die Wohnungen mieten, den Zugang zu leistbarem Wohnen zu ermöglichen, braucht es daher folgende Reformmaßnahmen in diesem Bereich:
Leistbares Wohnen braucht in erster Linie genügend Wohnungen bzw. ein Mietrecht, welches vor zu hohen Mieten schützt. Insofern ist die Förderung des Wohnbaus - die sogenannte Objektförderung - und auch die Reform des Mietrechts zentral, um die derzeitige Lage zu entspannen und langfristig das Grundrecht auf Wohnen zu garantieren. Menschen, die durch die derzeitigen Rahmenbedingungen am Wohnungsmarkt diskriminiert oder ausgeschlossen werden, benötigen darüber hinaus spezielle Maßnahmen um (wieder) eigenständig wohnen zu können:
Vergabe von Wohnungen an benachteiligte Menschen
Durch die verpflichtende Vergabe von geförderten Mietwohnungen an benachteiligte Menschen mit Betreuungsbedarf werden strukturelle Benachteiligungen entschärft und ein selbstbestimmtes Wohnen ermöglicht. Neben armutsgefährdeten Menschen wäre eine solche Vergabe auch für Menschen mit Behinderung oder Menschen, die aus der Haft entlassen wurden, hilfreich. Es ist daher ein Vergabesystem zu entwickeln, welches benachteiligten Menschen ein Wohnen in der eigenen Wohnung ermöglicht. Wenn Betreuungsbedarf besteht, sollte eine individuelle Betreuung von externen Einrichtungen gewährleistet werden.
Eine Harmonisierung der Förderungen im Bereich der Wohnbeihilfen, Mietbeihilfen und bedarfsorientierter Mindestsicherung
Für die Subjektförderung sollen für das gesamte Bundesgebiet einheitliche Förder-, Vergabe- und Finanzierungskriterien erarbeitet werden, die sich an folgenden Prinzipien orientieren:
Der Ausbau der Delogierungsprävention und eine erhebliche Reduzierung der Gerichtskosten im Falle einer Delogierung
Um zu verhindern, dass armutsgefährdete Personen delogiert werden und mitunter dadurch auch günstige Mietwohnungen verlassen müssen, ist die Delogierungsprävention auszubauen. Es braucht ein flächendeckendes Angebot und in einem ersten Schritt auch die Entwicklung eines Modells, wie z. B. gemeinnützige Wohnbaugesellschaften und VermieterInnen mit Delogierungseinrichtungen und sozialen Organisationen außergerichtlich kooperieren können. Ebenso sind die Gerichtsgebühren bei Delogierungen erheblich zu reduzieren, wenn möglich sogar ganz zu streichen, um ohnehin armutsgefährdeten Personen nicht weitere Kosten aufzubürden.
Maßnahmenpaket gegen Energiearmut
2011 waren rund 219.000 Personen von Energiearmut betroffen, d. h. sie können sich eine angemessen warm gehaltene Wohnung nicht mehr leisten (Quelle: EU-SILC-Zahlen (SILC = Statistik über Einkommens- und Lebensbedingungen). Österreichische Armuts- und EnergieexpertInnen wie z. B. die e-Control vermuten, dass diese Zahl weitaus höher ist, da die bisherigen Berechnungsansätze unzureichend sind, um Energiearmut angemessen zu erfassen. Für jene Menschen mit niedrigem Einkommen bzw. von Armut betroffene Menschen (z. B. MindestpensionsbezieherInnen, MindestsicherungsbezieherInnen oder Arbeitsuchende) braucht es ein spezielles Maßnahmenpaket gegen Energiearmut. Je nach Bedarf kann das eine der folgenden Maßnahmen sein: sozial gestaffelte Mietzinsbeihilfen, sozial gestaffelte Sanierungsförderung, geförderte Kredite/Zuschüsse/Mietzinsbeihilfen. Mit jährlich rund 100 Mio. Euro ist eine Förderung von durchschnittlich 330 Euro pro betroffener Person und pro Jahr möglich.
1 Diese Zahl ergibt sich auf der Basis der Baubewilligungen für Neubauten, die derzeit jährlich rund 38.000 Wohnungen ausmachen, und neuen Wohnungen, die durch Um-, Auf- oder Zubauten entstehen. Anfang der 90er Jahre wurden letztere noch seitens der Statistik Austria erfasst und betrugen jährlich rund 8.000 Wohnungen. Laut Schätzungen von gemeinnützigen Bauträgern liegt diese Zahl heute etwas höher.