Wege aus der Krise
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Arbeit gerecht verteilen

Auch wenn im Vergleich mit anderen EU-Ländern die Arbeitslosigkeit in Österreich geringer ist: Die Zahl der Menschen ohne Arbeit oder in prekären Arbeitsverhältnissen ist in Österreich seit 2007 dramatisch gestiegen. 2013 waren im Jahresdurchschnitt mehr als 360.000 Menschen ohne Arbeit - Tendenz stark steigend. Zwar steigt die Zahl der Beschäftigten geringfügig, jedoch basiert dieser Anstieg auf einer Zunahme an vorwiegend nicht-existenzsichernden Teilzeitbeschäftigungen. Gleichzeitig leiden immer mehr Menschen an Burnout bzw. sind überlastet. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik muss sich an den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen und an einer gerechten Verteilung von Arbeit orientieren. Darüber hinaus kann die heutige Arbeitslosigkeit in Österreich und Europa nicht mehr wie in der Vergangenheit mit mehr Wirtschaftswachstum beseitigt werden. Zum einen weil ein beschäftigungswirksames Wachstum von rund 3 Prozent unrealistisch ist, zum anderen weil dieses auf einer noch stärkeren Ausbeutung der Natur beruhen würde und damit die Klima- und Ökologiekrise verschärft. Es braucht daher - neben öffentlichen Investitionen in den ökologischen Umbau der Wirtschaft und den Ausbau von öffentlichen Dienstleistungen und Infrastruktur (Pflege, Kinderbetreuung, Mobilität etc.) - vor allem eine substantielle Arbeitszeitverkürzung. Die Normalarbeitszeit soll mittelfristig von derzeit 40 bzw. 38,5 auf 30 Stunden pro Woche reduziert werden. Abgesehen davon braucht es auch eine Reform der Arbeitsmarktpolitik, die sich nicht auf die Verwaltung von Arbeitslosen beschränkt, sondern Arbeitslosen den Weg in eine selbstbestimmte Zukunft ebnet und Arbeit anders organisiert. Von einer Arbeitszeitverkürzung profitieren alle - nicht nur in finanzieller Hinsicht. Denn unsere Lebensqualität steigt, wenn wir Arbeit gerechter verteilen.

                          

Arbeitszeitverkürzungsoffensive

Wenn die Vollzeitarbeitszeit mit Lohnausgleich verkürzt wird, kann Arbeit gerechter verteilt und insgesamt die Lebensqualität erhöht werden. Ziele einer umfassenden Arbeitszeitverkürzung der Wochenarbeitszeit aber auch der jährlichen Gesamtarbeitszeit sind:

  • eine gerechtere Verteilung von Erwerbsarbeit und somit weniger Arbeitslosigkeit
  • Arbeitsverhältnisse, die für die Beschäftigten gesünder sind (kein Burnout, Überbelastung)
  • eine gerechtere Verteilung der unbezahlten Care- bzw. Sorgearbeit (Kinder, Pflege etc.) und damit eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und
  • die Berücksichtigung ökologischer und sozialer Ziele. Arbeitszeitverkürzung ist ökologische Arbeitsmarktpolitik.

Kurzfristig streben wir eine Reduktion der Arbeitszeit auf 35 und mittelfristig auf 30 Wochenstunden für alle Branchen an. Auch die jährliche Gesamtarbeitszeit bzw. Lebensarbeitszeit soll u.a. über mehr Urlaub und die Ermöglichung eines Sabbaticals nach einigen Jahren Erwerbsarbeit reduziert werden. Voraussetzung einer Arbeitszeitverkürzung ist für uns, dass bei den unteren und mittleren Einkommen ein vollständiger Lohnausgleich erfolgt. Das ist nicht nur sozial und wirtschaftlich notwendig, sondern auch gerecht. 
Um eine bessere Verteilung insbesondere der Lebensarbeitszeit zu ermöglichen muss jedenfalls ein Rechtsanspruch geschaffen werden, der es den ArbeitnehmerInnen ermöglicht, ihre Arbeitszeit in bestimmten Lebensphasen einseitig sowohl herab- als auch hinaufzusetzen, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe dem entgegenstehen. Derzeit besteht ein derartiger Rechtsanspruch nur im Fall der Elternschaft. 
Eine Verringerung der gesetzlichen Arbeitszeit auf die angestrebten 35 Stunden (mittelfristig 30 Stunden) wird mehrere Teil-Schritte benötigen. Die gesetzliche Arbeitszeit ist in einem ersten Schritt auf 38,5 Stunden oder 38 Stunden und die verlängerte wöchentliche Normalarbeitszeit (bei Arbeitsbereitschaft) auf 48 Stunden zu kürzen. Für Personen, deren Kollektivvertrag bereits 38,5 oder 38 Wochenstunden vorsieht, insbesondere in der Sachgütererzeugung und im Sozialbereich, soll eine Verkürzung der Arbeitszeit von diesem Ausmaß weg erfolgen. Dabei ist der volle Lohnausgleich für geringe und mittlere Einkommen besonders wichtig 

Umsetzung der Arbeitszeitverkürzung auf 35h: Solidaritätsprämien-Modell 
Um die maximale Arbeitsplatzwirksamkeit zu erzielen, braucht es zu Beginn eine staatliche Übergangsförderung nach dem Vorbild des Solidaritätsprämien-Modells. Dieses Modell sieht vor, dass bei freiwilliger Arbeitszeitverkürzung (z. B. vier Personen verringern ihre Arbeitszeit auf 80%, damit eine fünfte eingestellt werden kann) das AMS rund 55% des Lohnverlustes ausgleicht. Dies ist auch angemessen, weil eine Entlastung des AMS-Budgets im Ausmaß der Arbeitsplatzwirksamkeit der Verkürzungsmaßnahmen eintritt. Eine solche staatliche Förderung sollte auch bei einer gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Arbeitszeitverkürzung für zwei bis drei Jahre gelten, am Beginn höher sein und in der Folge abnehmen. Sie ist nur für Klein- und Mittelbetriebe sowie für Unternehmen mit geringen Überschüssen nötig.
Eine Belastung durch die Arbeitszeitverkürzung für die Betriebe entsteht nur in dem Ausmaß, in dem neue Beschäftigte eingestellt werden. Das WIFO schätzt, dass rund 30% der rechnerischen Verringerung des Arbeitsvolumens unmittelbar arbeitsplatzwirksam sind, d. h. dass in diesem Ausmaß neue Arbeitsplätze entstehen.
Bei einer Anschubfinanzierung in Höhe von max. 50% des entfallenden Entgelts (bei einer Reduktion auf 35 Stunden) sowie einem geschätzten Förderbedarf für sämtliche Unternehmen mit weniger als 20 MitarbeiterInnen und 20% der weiteren Betriebe bzw. Beschäftigten reichen rund 570 Mio. Euro zur Finanzierung aus. Dem steht eine Entlastung des AMS-Budgets (Zahlungen an Arbeitslosengeld) in fast gleicher Höhe gegenüber.

Maßnahmen gegen Arbeitsverdichtung
Um sicherzustellen, dass die Arbeitszeitverkürzung nicht durch Arbeitsverdichtung ausgeglichen wird, braucht es Mechanismen, die ArbeitgeberInnen wirksam zur Sicherstellung gesundheitsverträglicher Arbeitsbedingungen verpflichten. Dazu zählen u.a. die Verpflichtung zur Erstellung und Erörterung von Arbeitszeitbilanzen; die Konkretisierung der Evaluierungspflicht psychischer Belastungen entsprechend dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), insbesondere hinsichtlich der Dimension Arbeitszeit; die effektivere Kontrolle von Arbeitszeitgrenzen durch die Organe der Arbeitsinspektion sowie höhere Strafbestimmungen nach dem ASchG und dem Arbeitszeitgesetz (AZG);  die Verteuerung von Überstunden). Für Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitswesen braucht es allerdings eine weitergehende Lösung, da diese Branche durch niedrige Löhne und die besonders hohe Gefahr der Arbeitsverdichtung vor speziellen Herausforderungen steht. Bei etwa 120.000 betroffenen ArbeitnehmerInnen erfolgt die Verkürzung der Normalarbeitszeit (um 8%) von derzeit 38 Stunden pro Woche in 2 Schritten auf 35 Stunden pro Woche. Die Verkürzung darf nicht dazu führen, dass die Beschäftigten in kürzerer Zeit mehr arbeiten müssen, sondern muss durch neue Beschäftigte ausgeglichen werden. Für den Gesundheits-, Betreuungs- und Pflegebereich muss parallel zur Arbeitszeitverkürzung ein gesetzlich geregelter Betreuungsschlüssel festgelegt werden. Für andere Dienstleistungsbereiche braucht es andere Mechanismen. Die Kosten eines vollen Lohnausgleiches inklusive der Neueinstellung von ArbeitnehmerInnen (sodass dieselbe Betreuungsleistung erbracht werden kann) betragen rund 244 Mio. Euro. Die Mehrkosten für zusätzliche Beschäftige müssen den Organisationen, die Sozialleistungen erbringen, aus Bundesmitteln ersetzt werden. Die Beschäftigungswirkung der Arbeitszeitverkürzung ist sehr hoch. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen könnten mindestens 50.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese Schätzung beruht auf Berechnungen des WIFO von 2001. 

Reduktion der Überstunden
Die Beschäftigungseffekte einer gerechteren Verteilung von Arbeit werden umso größer, wenn man hier noch die rund 60.000 Arbeitsplätze, die durch die Einschränkung der Überstunden (siehe dazu die Forderung nach der Einführung eines Überstunden-Euros im Kapitel "Arbeit entlasten! - Spitzeneinkommen gerecht beteiligen " auf Seite 80) entstehen würden, dazu rechnet. Durch beide Maßnahmen können mehr als 100.000 Arbeitsplätze geschaffen werden.
Abgesehen vom Überstunden-Euro sind weitere Maßnahmen notwendig, um die Reduzierung von Überstunden sicherzustellen. Um einen besseren Überblick über die geleisteten Überstunden zu erhalten, sollen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer MitarbeiterInnen verpflichtend dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger melden (über die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung). Unternehmen, die Überstunden reduzieren und neue Personen einstellen, sollen Förderungen wie z. B. Steuerfreibeträge erhalten.

Reform der Arbeitsmarktpolitik

Gegenwärtig sind mehr als 900.000 ArbeitnehmerInnen mindestens einmal pro Jahr arbeitslos. Das zeigt die enorme Bedeutung der Arbeitslosenversicherung - sie garantiert die Existenzsicherung für Menschen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben und einen neuen suchen müssen (siehe Vorschläge zur Anhebung des Arbeitslosengeldes auf Seite 39). Die steigende Zahl an Arbeitslosen und die vielen Novellierungen des Arbeitslosenversicherungsrechts der letzten Jahre führen dazu, dass die aktuelle Arbeitsmarktpolitik für das Ziel der Arbeitsuchenden - nämlich eine neue Arbeit zu finden -  oft nicht mehr funktional ist. Die derzeitige Arbeitsmarktpolitik, die Art und Weise wie arbeitslos Gemeldete betreut werden und die Rahmenbedingungen der MitarbeiterInnen des Arbeitsmarktservice (AMS) müssen verändert werden, um arbeitsuchende Menschen erfolgreich zurück in die Beschäftigung begleiten zu können. Jegliche Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik setzt jedoch voraus, dass qualitative und gut bezahlte neue Arbeitsplätze geschaffen werden (siehe die in diesem Budget vorgeschlagenen Maßnahmen). Nur dann haben Arbeitsuchende eine Chance würdige Arbeit zu finden. Die Schwierigkeit der Arbeitsvermittlung durch das AMS zeigt sich alleine schon daran, dass viele der beim AMS gemeldeten offenen Stellen prekäre Jobs sind (Teilzeit, Leiharbeit, schlechte Bezahlung, keine dauerhaften Stellen etc.). Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen braucht es aus unserer Sicht folgende Reformen für die aktive Arbeitsmarktpolitik: 

Ressourcen des AMS stärken
Die bessere Betreuung Arbeitsuchender durch die MitarbeiterInnen des AMS ist nur dann möglich, wenn dafür auch die entsprechenden personellen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Derzeit betreut ein/e AMS-Mitarbeiter/in rund 190 Personen. Die durchschnittliche Beratungszeit pro Person, die AMS-MitarbeiterInnen zur Verfügung steht, beträgt 7,5 Minuten. Damit ist eine angemessene Betreuung von Arbeitsuchenden, die über die reine Verwaltung der Arbeitslosenversicherung hinausgeht, kaum möglich. Für ein Erstgespräch sollen AMS-MitarbeiterInnen mindestens 30 Minuten Zeit haben, um flexibel auf die individuelle Situation von Arbeit suchenden Menschen eingehen zu können. Vor dem Hintergrund steigender Arbeitslosenzahlen und dem Fokus auf qualitative Verbesserungen braucht das AMS mehr personelle Ressourcen. 150 zusätzliche AMS-MitarbeiterInnen würden rund 12 Mio. Euro kosten. Viele AMS-MitarbeiterInnen leisten angesichts der Rahmenbedingungen qualitativ gute Arbeit. Dennoch gibt es immer wieder - vor allem im städtischen Bereich - Qualitätsmängel in der Beratung. Dafür braucht es entsprechende Schulungen für AMS-MitarbeiterInnen, ebenso wie ein Coaching-Angebot und die laufende Einbeziehung von KlientInnen (u.a. Fokusgruppen, KlientInnenbeiräte etc.).

Qualitativ bessere Betreuung 
Parallel zur Aufstockung von AMS-MitarbeiterInnen braucht es eine Verbesserung in der Qualität der Betreuung, u.a. ausführliche Erstgespräche und Angebote von Case Management. Dabei werden Arbeitsuchende mit ihren individuellen Problemlagen, Bedürfnissen und Ressourcen in den Mittelpunkt gestellt. Die AMS-MitarbeiterInnen erarbeiten gemeinsam mit den Arbeitsuchenden einen individuellen Plan für den Weg zurück in den Arbeitsmarkt. Die Betroffenen entscheiden über ihren Qualifizierungs- und Umschulungsplan mit bzw. darüber welche Art der Unterstützung sie brauchen. Sie haben auch das Recht, Kursvorschläge des AMS (z. B. wenn diese nicht ihr Recht auf Berufs-/Qualifikationsschutz berücksichtigen) ohne Verlust des Rechtsanspruches auf Arbeitslosengeld ablehnen zu können. Damit kann sichergestellt werden, dass Dequalifizierungen und Einkommenseinbußen vermieden und die Erwartungen der Arbeitsuchenden besser berücksichtigt werden. 

Faire Bezugsbedingungen
Das Arbeitslosengeld stellt einen Rechtsanspruch dar, dem zugleich auch Pflichten gegenüberstehen. Sofern diese nicht eingehalten werden, kann der Bezug des Arbeitslosengeldes gesperrt werden. Die Zumutbarkeits- und Verfügbarkeitsbestimmungen sowie Sanktionsmöglichkeiten wurden in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Diese gilt es zu reformieren. Die Möglichkeit das Arbeitslosengeld aufgrund einer "vereitelten Bewerbung" zu streichen, sollte zur Gänze abgeschafft werden, da eine solche Vereitelung schwer nachweisbar ist und auch nicht klar definiert ist, wann eine Bewerbung als vereitelt gilt. Die Zuverdienstregelung sollte flexibel gestaltet werden, so dass der Leistungsbezug bei kurzfristigem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze nur zum Teil gekürzt wird und nicht gänzlich entfällt.  Darüber hinaus soll BezieherInnen von Arbeitslosengeld die Möglichkeit von Pflegefreistellung, ein Anspruch auf selbstgewählte Aus- oder Fortbildung wie bei einer Bildungskarenz sowie 5 Wochen "Urlaub" (vermittlungsfreie Zeit) pro Jahr zugestanden werden. Insgesamt muss sichergestellt werden, dass eine Sperre des Leistungsbezuges erst nach Eintreten der Rechtskraft vollzogen wird.

Mehr Mittel für qualitätsvolle, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Neben einer guten Betreuung während der Arbeitsuche und einem existenzsichernden Einkommen sind qualitätsvolle Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik bedarfsgerecht auszubauen. Vor allem sind vermehrt modulare Bildungsangebote anzubieten, damit die Menschen möglichst dort abgeholt werden können, wo sie stehen. Wichtig ist dabei auch  eine möglichst einheitliche Erhebung und Sichtbarmachung von Kompetenzen in arbeitsmarktpolitischen Angeboten. Ausbildungen sollten auch periodenübergreifend absolviert werden können, damit sowohl in Phasen der Arbeitslosigkeit als auch in Zeiten von Beschäftigung Ausbildungen in Anspruch genommen werden können. Zudem muss das Fachkräftestipendium weiter ausgebaut werden und eine (bessere) Förderung der Ausbildungskosten ermöglicht werden. In einem ersten Schritt sollten die vorhandenen Mittel in diese Richtung umgeschichtet werden.

Maßnahmen zur Stabilisierung der Beschäftigung von älteren ArbeitnehmerInnen
18% der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sind über 55 Jahre alt. Im Vergleich dazu beschäftigen 40% der österreichischen Betriebe, die mindestens 20 ArbeitnehmerInnen haben, sehr wenige bis gar keine Personen aus dieser Altersgruppe (unter 5%). Die Arbeitslosenrate älterer ArbeitnehmerInnen wächst dramatisch. Spürbare Maluszahlungen sollen Unternehmen mit mehr als 25 ArbeitnehmerInnen dazu bringen, einen Mindestanteil an älteren Beschäftigten anzustellen.

Maßnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Von den knapp 400.000 arbeitsuchenden Menschen sind laut AMS-Statistik insgesamt ca. 15% aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt vermittelbar, bei den über 45-Jährigen ist es bereits jede/r Vierte. Diese Menschen kommen nur schwer am Arbeitsmarkt unter. Das zeigt sich auch an der längeren durchschnittlichen Vormerkdauer in Arbeitslosigkeit: Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen waren im Jahr 2013 durchschnittlich 133 Tage vorgemerkt, Menschen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen hingegen "nur" 104 Tage. Es müssen mehr längerfristige Beschäftigungsmöglichkeiten für nicht (mehr) voll arbeitsfähige Menschen geschaffen werden. Auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt brauchen die Betroffenen ferner ein existenzsicherndes Einkommen. 

Ausschließlich freiwillige Zuweisung zu arbeitsmarktintegrativen sozialen Unternehmen 
Zeitlich befristete Transitarbeitsplätze in gemeinnützigen sozialen Unternehmen sind für viele arbeitslose Menschen ein Sprungbrett für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt - sie bieten arbeitsmarktfernen Menschen einen Entwicklungsrahmen auf Zeit und unterstützen sie bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Derzeit werden jedoch auch Arbeit suchende Menschen zugewiesen, die keinen Sinn in einer Transitbeschäftigung sehen. Aufgrund der Sanktionsmöglichkeiten des AMS (z. B. Sperre des Arbeitslosengeldes) sind sie dennoch gezwungen derartige Arbeitsplätze anzunehmen. In Zukunft muss die Zuweisung zu Transitarbeitsplätzen in sozialökonomischen Betrieben (SÖB), gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten (GBP) und zur gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung auf der Basis von Freiwilligkeit erfolgen. Nur so können die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Fähigkeiten von Arbeit suchenden Menschen ausreichend berücksichtigt werden und die sozialen Unternehmen ihre volle Wirksamkeit entfalten. 

Ausbau von geförderter Beschäftigung in gemeinnützigen sozialen Unternehmen
Je länger Arbeitslosigkeit dauert, desto schwerwiegendere Folgen hat sie für die betroffenen Menschen. Langzeitarbeitslosigkeit führt nicht nur zu einem hohen Armutsrisiko, sondern ist oft auch der Grund für psychische, gesundheitliche und / oder familiäre Probleme. Zudem führt sie oftmals zu gesellschaftlicher sowie sozialer Ausgrenzung. Langfristig ist auch die Entwertung der bestehenden Qualifikationen und Berufserfahrungen der betroffenen Menschen ein großes Problem für ihren Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Dennoch waren im Juni 2014 mehr als 116.000 Personen langzeitarbeitslos. Um zumindest für einen Bruchteil dieser Menschen geeignete Arbeitsplätze anbieten zu können, müssen 2015 zumindes t 135 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln für arbeitsmarktintegrative soziale Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Nach Berechnungen des Bundesdachverbandes für soziale Unternehmen (bdv austria) auf Basis realer existierender sozialer Unternehmen könnten damit 5.000 zusätzliche Arbeitsplätze für arbeitsmarktferne Personen und weitere 1.000 Arbeitsplätze für sogenannte Schlüsselarbeitskräfte geschaffen werden. Ein großer Teil dieser Mittel würde indirekt wieder an die öffentliche Hand zurückfließen - beispielsweise aufgrund von Einsparungen beim Arbeitslosengeld bzw. höheren Einnahmen bei Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Zahlreiche ExpertInnen aus dem Sektor sprechen sich vor allem für den Ausbau von längerfristigen und dauerhaft geförderten Arbeitsplätzen aus: einerseits für jene Menschen, für die z. B. aufgrund gesundheitlicher Probleme oder ihres Alters eine Stelle am ersten Arbeitsmarkt nicht mehr realistisch scheint, andererseits für Personen, die nur langsam und schrittweise wieder an eine  nicht geförderte Beschäftigung herangeführt werden können.