Wege aus der Krise
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Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe und Klimafinanzierung

Herausforderungen der Zukunft können nicht auf nationaler Ebene gelöst werden, sie brauchen globale Antworten. Auf Eigeninteressen fokussierte Außenpolitik muss zu globaler Zusammenarbeitspolitik werden. Als Teil internationaler Zusammenarbeit trägt Entwicklungspolitik zu globaler Gerechtigkeit und weltweiter Friedenssicherung bei. Entwicklungszusammenarbeit (EZA) unterstützt Menschen in den ärmsten Ländern der Welt mit dem Ziel, deren Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Neben der Umsetzung von Projekten und Programmen in Entwicklungsländern zielt EZA daher vor allem auf die Veränderung (gesellschafts-)politischer Rahmenbedingungen und Strukturen ab. EZA soll die Menschen vor Ort unterstützen, ihre Rechte - die ihnen vielerorts vorenthalten werden - einzufordern. Insbesondere Bevölkerungsgruppen, die durch die bestehenden Machtstrukturen benachteiligt sind, werden gefördert (Frauen, Kinder, Minderheiten, weitere marginalisierte Gruppen). Humanitäre Hilfe wiederum leistet akute Nothilfe bei Katastrophen und rettet im entscheidenden Moment Menschenleben. Die Ärmsten der Armen sind auch von den zunehmend dramatischen Folgen des Klimawandels in den Entwicklungsländern betroffen. Klimawandel  hemmt  nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung und verschärft Katastrophen, dem muss gegengesteuert werden. Die Ausgaben für EZA, humanitäre Hilfe und Klimafinanzierung sind als solidarischer Beitrag der privilegierten Länder, auch Österreichs, zu sehen. Die Frage des Eigennutzens - also: wie profitiert Österreich davon? - ist in diesem Zusammenhang nachrangig.

                          

Erhöhung direkt gestaltbarer EZA und Katastrophenhilfe

Österreich hat das international vereinbarte Ziel, 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für EZA aufzuwenden, mehrmals bekräftigt und muss dieser Verpflichtung nun nachkommen, indem - wie im aktuellen Regierungsprogramm festgeschrieben - die EZA-Mittel angehoben werden.
Ein weiterer Schritt betrifft die Mittel der direkt gestaltbaren bilateralen EZA, die von der Austrian Development Agency (ADA) gemeinsam mit PartnerInnen in den Entwicklungsländern realisiert wird und bewusste Schwerpunktsetzung erlaubt. Die von der Regierung beschlossenen Kürzungen für 2015 müssen verhindert und die seit Jahren durchgeführten Kürzungen zurückgenommen werden.  In einem ersten Schritt sind die Mittel für  die konkrete Projekthilfe im Jahr 2015 von 68  auf 85 Mio. Euro zu erhöhen. 
Die ebenfalls im Regierungsprogramm angekündigte Erhöhung der Dotierung des Auslandskatastrophenfonds von derzeit 5 auf 20 Mio. Euro muss umgehend umgesetzt werden. Die derzeit auf mehrere Ministerien aufgeteilten Kompetenzen und Budgetmittel für EZA und Humanitäre Hilfe müssen gebündelt und zentral koordiniert werden. Dies ist Voraussetzung, um rasche und unbürokratische Vergabe von Geldern, insbesondere für lebensrettende Maßnahmen, zu gewährleisten. Sowohl Ausgaben für EZA als auch für Humanitäre Hilfe müssen gesetzlich verankert werden, d.  h. sie dürfen keine "Ermessensausgaben" mehr sein.

Internationale Klimafinanzierung sichern

Reiche Industriestaaten haben zugesagt, spätestens im Jahr 2020 jährlich insgesamt 100 Mrd.  USD für Maßnahmen zur Emissionsminderung, zum Schutz des globalen Waldbestandes sowie für klimafreundliche Entwicklung und Klimawandelanpassung in Entwicklungsländern zu leisten. Nachdem Österreich zuletzt jährlich 40 Mio. Euro "Anschubfinanzierung" geleistet hat, muss es sein internationales Klimafinanzierungsprogramm auf 80 Mio. Euro aufstocken und bis zum Jahr 2020 kontinuierlich steigern. Diese Gelder würden insbesondere für einen signifikanten Beitrag zur Anfangsdotierung des Green Climate Fund, für eine Aufstockung des Auslandskatastrophenfonds und für zusätzliche bilaterale Klimaprojekte eingesetzt werden, mit deren Abwicklung die ADA beauftragt wird. Dabei muss auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Bereichen Klimaschutz (z. B. Energieprojekte) und Klimawandelanpassung geachtet werden. Wichtig ist, dass diese Mittel zusätzlich zu Geldern für EZA zur Verfügung gestellt werden und nicht als Teil des 0,7% Ziels gerechnet werden. Bestehenden Programmen darf nicht einfach ein "Klima-Mascherl" umgehängt werden oder neue Projekte im Klimabereich auf Kosten von anderen wichtigen entwicklungspolitischen Interventionen gehen. Um die nötige Finanzierung für globale Armutsbekämpfung und Klimafinanzierung zu gewährleisten, sollen auch neue Finanzierungsquellen - etwa ein substantieller Teil der Erlöse aus der künftigen Finanztransaktionssteuer - genützt werden.