Wege aus der Krise
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Armutsprävention statt Almosen

Neben dem Ausbau sozialer Infrastruktur und Investitionen in integrative Arbeitsmarktpolitik (siehe Kapitel "Arbeit gerecht verteilen") bilden adäquate monetäre und nicht-monetäre Sozialleistungen ein zentrales Element nachhaltiger Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit. Monetäre Sozialleistungen sind etwa das Arbeitslosengeld, die Mindestsicherung (auch für Kinder und MigrantInnen), das Kinderbetreuungsgeld, der Unterhaltsvorschuss oder die Mindestpensionen. Daneben sind es aber auch nicht-monetäre Sozialleistungen, wie z. B. Beratungsangebote, die Menschen über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren und sie dabei unterstützen, diese wahrzunehmen und so Armut vorbeugen. Das Zivilgesellschaftliche Zukunftsbudget setzt daher auf Armutsprävention statt Almosen und priorisiert Maßnahmen, die dazu beitragen, Armut strukturell zu verhindern.

Daher schlagen wir vor:

  • Auszahlung Mindestsicherung 14x (statt 12x)
  • Reform der Hilfe in besonderen Lebenslagen
  • Verbesserungen für Kinder und Alleinerziehende
  • Anhebung des Arbeitslosengeldes und Reform der Bezugskriterien
  • Ausbau der Beratungseinrichtungen

                          

Auszahlung Mindestsicherung 14x (statt 12x)

Die Mindestsicherung, für die Einkommen, Vermögen und Unterhalt zusammengerechnet werden, wird im Unterschied zu Löhnen und Gehältern derzeit nur 12mal im Jahr ausbezahlt. Das bedeutet, dass Minijobber, denen ihr Zuverdienst von der Mindestsicherung abgezogen wird, trotz Erwerbstätigkeit mit rund 9000 Euro jährlich über die Runden kommen müssen. Die Höhe der Mindestsicherung liegt ohnehin schon unterhalb der Armutsgrenze, eine 14malige Auszahlung ist also dringend notwendig, um strukturelle Armut nicht zum Regelfall zu machen. Die Kosten für die Anpassung der bedarfsorientierten Mindestsicherung von 12- auf 14malige Auszahlung und weitere Verbesserungen der Mindestsicherung betragen 200 Mio.  Euro. Zudem darf in Lebensgemeinschaften, in denen kein Unterhaltsanspruch besteht, das Einkommen des Partners/der Partnerin nicht angerechnet werden. Als nächster Schritt ist längerfristig eine generelle Anhebung der Mindestsicherung auf ein existenzsicherndes Niveau umzusetzen.

Reform der Hilfe in besonderen Lebenslagen

Diese soll von der derzeitigen Kann-Bestimmung in einen Rechtsanspruch umgewandelt werden. Personen, die darum ansuchen, sollen diese - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen - erhalten. Ebenso braucht es eine Anhebung der Sätze.

Verbesserungen für Kinder und Alleinerziehende

Gemäß der letzten EU-SILC Erhebung (SILC = Statistik über Einkommens- und Lebensbedingungen) von 2013 sind rund 131.000 Kinder und Jugendliche von 0-19 Jahren in Österreich von Einkommensarmut betroffen. 124.000 dieser Kinder und Jugendlichen sind manifest arm,  d.  h. unter anderem, dass ihre Eltern es sich nicht leisten können,  sie ordentlich zu ernähren oder sie in nicht angemessen warm gehaltenen Wohnungen leben. Sie leiden besonders unter der Notlage ihrer Familien. Daher sollten die Kinderzuschläge in der Mindestsicherung auf die Hälfte des Richtsatzes für Erwachsene angehoben werden. Diese Erhöhung würde rund 80 Mio. Euro kosten. Alleinerziehende, die in besonders hohem Ausmaß von Armut betroffen sind, sollen einen um 20% höheren Richtsatz erhalten. Die Kosten für eine massive Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen wären gering: Würde man diesen Aufschlag allen Alleinerziehenden gewähren, beliefen sich die zusätzlichen Ausgaben auf maximal rund 37 Mio. Euro.  Gerade für Familien ist aber der beste Weg zur Armutsvermeidung die Erwerbstätigkeit der Eltern: Zwar sind Haushalte mit drei und mehr Kindern überdurchschnittlich armutsgefährdet (18% gegenüber 12% im Bevölkerungsschnitt), geht aber die Mutter einer Erwerbstätigkeit nach, sinkt die Armutsgefährdung auf 8% und liegt damit deutlich unter dem Bevölkerungsschnitt. Daher sollen Armutsgefährdete, die ein Kind oder einen pflegebedürftigen Erwachsenen betreuen, einen Rechtsanspruch auf entsprechende Unterstützung (Kinderbetreuungsplatz, mobile Pflege etc.) erhalten, damit sie leichter einer Arbeit nachgehen können. Gerade für Familien ist aber der beste Weg zur Armutsvermeidung die Erwerbstätigkeit der Eltern: Zwar sind Haushalte mit drei und mehr Kindern überdurchschnittlich armutsgefährdet (18% gegenüber 12% im Bevölkerungsschnitt) - geht aber die Mutter einer Erwerbstätigkeit nach, sinkt die Armutsgefährdung auf 8% - und liegt damit deutlich unter dem Bevölkerungsschnitt. Daher sollen Armutsgefährdete, die ein Kind oder einen pflegebedürftigen Erwachsenen betreuen, einen Rechtsanspruch auf entsprechende Unterstützung (Kinderbetreuungsplatz, mobile Pflege etc.) erhalten, damit sie leichter einer Arbeit nachgehen können. 

Anhebung des Arbeitslosengeldes

Aufgrund der niedrigen Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld (55%) verfügen viele arbeitslose Menschen nicht über ein existenzsicherndes Einkommen. Arbeitslosengeld ist aber kein Almosen sondern ein Rechtsanspruch, der aus der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung entsteht. Die Höhe darf daher nicht unter dem Existenzminimum liegen. Wir schlagen folgende Reformmaßnahmen vor: Es braucht eine Anhebung der Nettoersatzrate von derzeit 55% auf mindestens  70% und eine Verlängerung der Bezugsdauer auf mindestens 39 Wochen. Darüber hinaus soll BezieherInnen von Arbeitslosengeld die Möglichkeit von Pflegefreistellung, Bildungskarenz und auch fünf Wochen "Urlaub" (vermittlungsfreie Zeit) pro Jahr zugestanden werden. Weiters muss die Anrechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe abgeschafft werden. Diese Regelung trifft zu vier Fünftel Frauen, die keine Leistung bekommen, obwohl sie Beiträge eingezahlt haben. Eine Sperre des Leistungsbezuges darf erst nach Eintreten der Rechtskraft verhängt werden. Die Erhöhung des Arbeitslosengeldes kostet rund 949 Mio. Euro (inkl. der dadurch höheren Notstandshilfe, die ebenfalls vom AMS ausbezahlt wird) und ermöglicht tausenden Menschen, sich ohne Existenzängste auf die Jobsuche zu konzentrieren.

Ausbau der Beratungseinrichtungen

Aufgrund der niedrigen Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld (55%) verfügen viele arbeitslose Menschen nicht über ein existenzsicherndes Einkommen. Arbeitslosengeld ist aber kein Almosen sondern ein Rechtsanspruch, der aus der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung entsteht. Die Höhe darf daher nicht unter dem Existenzminimum liegen. Wir schlagen folgende Reformmaßnahmen vor: Es braucht eine Anhebung der Nettoersatzrate von derzeit 55% auf mindestens  70% und eine Verlängerung der Bezugsdauer auf mindestens 39 Wochen. Darüber hinaus soll BezieherInnen von Arbeitslosengeld die Möglichkeit von Pflegefreistellung, Bildungskarenz und auch fünf Wochen "Urlaub" (vermittlungsfreie Zeit) pro Jahr zugestanden werden. Weiters muss die Anrechnung des PartnerInneneinkommens in der Notstandshilfe abgeschafft werden. Diese Regelung trifft zu vier Fünftel Frauen, die keine Leistung bekommen, obwohl sie Beiträge eingezahlt haben. Eine Sperre des Leistungsbezuges darf erst nach Eintreten der Rechtskraft verhängt werden. Die Erhöhung des Arbeitslosengeldes kostet rund 949 Mio. Euro (inkl. der dadurch höheren Notstandshilfe, die ebenfalls vom AMS ausbezahlt wird) und ermöglicht tausenden Menschen, sich ohne Existenzängste auf die Jobsuche zu konzentrieren. Soziale Organisationen und Beratungseinrichtungen leisten unverzichtbare Dienste in einer Vielzahl von Krisensituationen und tragen damit zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts bei. Um ihre Rolle zu stärken und den Zugang zu Beratung auch in ländlichen Regionen zu verbessern, werden zunächst weitere 30 Mio.  Euro in den Ausbau von Beratungsstellen und in die von sozialen Organisationen geleistete Präventionsarbeit - wie etwa in SchuldnerInnenberatung, Frauen- und Familienberatung, MigrantInnenberatung, allgemeine Sozialberatung, ambulante Betreuung Strafgefangener, Gewaltprävention und Frauenhäuser - investiert. Volkswirtschaftliche Studien zur Arbeit der SchuldnerInnenberatung zeigen, dass solche Investitionen sich rechnen. Im Falle der SchuldnerInnenberatung z. B. stehen jedem einzelnen Euro an Investition öffentlicher Gelder mindestens 2,5 Euro an Ersparnissen und zusätzlichen Staatseinnahmen gegenüber, vor allem durch die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Darüber hinaus ist mit diesen Mitteln auch die Stärkung von Selbstorganisationen, Initiativen der Selbstvertretung und Peer-Beratung Betroffener sicher zu stellen.