Die Landwirtschaft ist einer der wenigen wirtschaftspolitischen Bereiche, die auf EU-Ebene koordiniert werden. Die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (kurz GAP genannt) definiert - gemeinsam mit dem Agrarabkommen der Welthandelsorganisation sowie bilateralen EU-Außenhandelsabkommen - die Rahmenbedingungen für den Agrarmarkt. Die bestehenden Regulierungen in diesem Sektor führen immer mehr dazu, dass sich die europäische und auch die österreichische Landwirtschaft in Richtung Industrialisierung der landwirtschaftlichen Produktion bewegen. Die Folgen davon sind u.a. immer längere Wege vom Acker auf den Teller, verbunden mit einer Zunahme des Ausstoßes an CO2 und anderen klimaschädlichen Gasen. Die Möglichkeit der LandwirtInnen vor allem vom Verkauf ihrer Produkte zu leben, wird aufgrund der enormen Konzentration - und damit Macht - der lebensmittelverarbeitenden Industrie und der Supermärkte immer mehr eingeschränkt. Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsbereichen fließen sehr viele öffentliche Förderungen in die Landwirtschaft, den Großteil davon erhalten einige wenige große LandwirtInnen.
Unsere Vision einer Landwirtschaft und von Lebensmittelsystemen der Zukunft ist eine gänzlich andere. Darin werden Lebensmittel agroökologisch hergestellt, d.h. zusätzlich zur Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben (Umweltrecht, Sozialrecht, Tierschutz, Wasserrecht etc.) gibt es einen effizienten Ressourceneinsatz, echte Kreislaufwirtschaft bzw. echte Fruchtfolge, eine artgerechte Tierhaltung und eine ausgeglichene Stickstoffbilanz auf Bauernhöfen. Pestizide werden nicht verwendet, es gibt keine gentechnisch veränderten Organismen und Antibiotika werden nur im akuten Bedarfsfall genutzt. Die hergestellten Lebensmittel sind qualitativ hochwertig und für alle leistbar. Die Marktpreise für Bauern und Bäuerinnen garantieren nicht nur diesen selbst ein Einkommen, von dem sie leben können, sondern auch gute Löhne und Arbeitsbedingungen für jene Menschen, die in der Landwirtschaft arbeiten. Öffentliche Förderungen sind nur mehr für jene LandwirtInnen notwendig, die in besonderen Ungunstlagen Landwirtschaft betreiben, aber zahlreiche gesellschaftlich erwünschte Leistungen erbringen (Aufrechterhaltung der Besiedelung, Lawinenschutz, Bereitstellen von Erholungsräumen, Pflege der Kulturlandschaft etc.).
Lebensmittelsysteme sind so lokal bzw. regional wie möglich organisiert. Sie vermeiden so unnötige Transportwege und verringern den Güterverkehr sowie die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Jede Region bzw. jedes Land hat die Möglichkeit, den größtmöglichen Anteil an Lebensmitteln selbst zu produzieren. Der Handel mit Lebensmitteln erfolgt komplementär und bewahrt die lokale Lebensmittelproduktion. Um diese Ziele zu erreichen braucht es Maßnahmen, die an unterschiedlichen Stellen ansetzen:
Laut dem Grünen Bericht 2014 des Ministeriums für ein lebenswertes Österreich wurden 2013 insgesamt 2,076 Mrd. Euro an öffentlichen Geldern für die österreichische Landwirtschaft ausgegeben, die aus EU, Bundes- und Landesmitteln kommen. Im Rahmen der Marktordnungsausgaben der GAP - auch als 1. Säule der GAP bezeichnet - wurden 734 Mio. Euro (das sind 35% des gesamten Agrarbudgets) für rund 109.700 landwirtschaftliche Betriebe und Agrargemeinschaften sowie über 100 sonstige FörderwerberInnen (Lebensmittelindustriebetriebe, Erzeugerorganisationen etc.) aufgewendet. Im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung (2. Säule der GAP) wurden 1,053 Mrd. Euro (davon 535 Mio. Euro EU-Mittel) für rund 119.600 Betriebe und rund 3.250 sonstige FörderwerberInnen ausgegeben. Das waren rund 51% der Ausgaben im Agrarbudget 2013. Die nationalen Mittel für dieses Programm werden durch den Bund und die Länder im Verhältnis 60 zu 40 aufgebracht. Bei der Vergabe der Gelder für ländliche Entwicklung haben Bund und Länder sehr große Gestaltungsspielräume. Das auf der Grundlage von Art. 6 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 erstellte Österreichische Programm für ländliche Entwicklung 2014-2020 wurde im Dezember 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Darüber hinaus hat die Verwaltungsbehörde gemäß Art. 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 Auswahlkriterien für Vorhaben festlegt. Laut EU-Verordnung muss die Projektauswahl neben der Gleichbehandlung und der besseren Nutzung der Finanzmittel die Ausrichtung der Maßnahmen im Einklang mit den Prioritäten der Union gewährleisten. Wesentlich ist dabei der Auftrag, zur Entwicklung eines ökologisch ausgewogenen und klimafreundlichen Agrarsektors beizutragen. Der von der Verwaltungsbehörde ausgearbeitete Kriterienkatalog trägt den ökologischen Prioritäten nur in untergeordnetem Ausmaß Rechnung, soziale Kriterien sind gar nicht enthalten. Wir schlagen vor, dass öffentliche Gelder in Zukunft nur mehr an jene Betriebe bezahlt werden, die eine sozial-ökologisch nachhaltige Landwirtschaft betreiben, entsprechend der in der Vision formulierten Elemente einer sozial gerechten und agroökologischen Landwirtschaft. Landwirtschaftliche Betriebe, die diese Kriterien nicht einhalten, sollen in Zukunft keine öffentlichen Gelder mehr erhalten. Eine entsprechende Übergangsfrist ist hier zu definieren, sodass Betriebe umstellen können.
Auch Investitionsförderungen sollen nur mehr an jene Landwirtschaftsbetriebe vergeben werden, die den Betrieb auf eine ökologisch nachhaltige Wirtschaftsweise umstellen oder bereits umgestellt haben. Bund und Länder haben mehr als 800 Mio. Euro an Investitionsförderungen von 2014 bis 2020 vorgesehen. Je nach Investitionsvorhaben soll es unterschiedliche hohe Investitionsförderungen geben. Der Förderbeitrag soll mit steigender Betriebsgröße anteilig geringer werden (regressive Förderung). Wie bisher soll es bei Investitionsförderungen auch eine Deckelung geben.
Darüber hinaus braucht es auch öffentliche Gelder für Projekte, die regionale Wirtschaftskreisläufe fördern (z.B. solidarische Landwirtschaftsprojekte, regionale bzw. ökologisch nachhaltige Lebensmittelvertriebssysteme etc.). Die Lebensmittelverarbeitungsindustrie soll in Zukunft nur dann öffentliche Gelder erhalten, wenn es um die Einführung von agroökologischen, klimafreundlichen Produktionsweisen geht. Um sicherzustellen, dass die Lebensmittelverarbeitungsindustrie in Österreich (bzw. Europa) weiterhin vor Ort produzierte Lebensmittel verwendet, sind bestehende EU-Außenhandelsabkommen entsprechend zu adaptieren (siehe weiter unten). Ausfuhrerstattungen sind vollständig abzuschaffen. Auch wenn die für Exporterstattung aufgewendete Summe von über 10 Mrd. Euro (1993) auf ca. 97 Mio. Euro reduziert wurde, ist das Instrument in den EU-Verordnungen der GAP nach wie vor vorgesehen und kann bei Bedarf wieder aktiviert werden.
Sofern Energie aus biogenen Rohstoffen erzeugt wird, deren Produktion nicht erwiesenerweise ökologisch nachhaltig und effizient ist, sind dafür keine öffentlichen Förderungen mehr bereitzustellen.
Abgesehen von klaren Vergabekriterien für öffentliche Gelder schlagen wir folgende weitere Maßnahmen vor:
Derzeit werden bei der Tiermast aufgrund von Massentierhaltung noch immer viel zu viele Antibiotika eingesetzt. Diese Produktionsweise ist nicht nur aus der Perspektive der Tiere abzulehnen, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Die Verwendung von Antibiotika muss daher erheblich reduziert werden. Gütesiegel- oder Markenprogramme sollten den KonsumentInnen zudem ausreichende Informationen zum Antibiotikagebrauch in der Tiermast geben.
Um zu verhindern, dass extrem intensiv wirtschaftende Betriebe ihre Stickstoffüberschüsse an extensive Betriebe abgeben (was zu einer flächendeckenden Intensivierung der Landwirtschaft führt), dürfen Betriebe max. 40 kg N/ha zukaufen. Zusätzlich darf Wirtschaftsdünger nur von Betrieben ohne industrielle Tierhaltung (Tierbesatz über 2,5 GV/ha, Schweinehaltung auf Vollspaltenböden oder Geflügelhaltung in Käfigen) stammen. Gartenbaubetriebe und Betriebe mit Sonderkulturen dürfen maximal 110 kg N/ha zukaufen. Eine solche Maßnahme trägt dazu bei, dass Betriebe Kreislaufwirtschaft betreiben müssen und verhindert die bodenunabhängige Tierhaltung.
Grundsätzlich sollen mittelfristig landwirtschaftliche Betriebe - so wie alle anderen Unternehmen auch - eine Ein- und Ausgabenrechnung machen und auf ihren Gewinn entsprechend Steuern abführen. Daher ist die Pauschalierung, die derzeit bei 75.000 Euro liegt, langfristig abzuschaffen. Mittelfristig soll der Erhalt von öffentlichen Geldern an die Erstellung einer Ein- und Ausgabenrechnung geknüpft werden.
Ebenso schlagen wir eine Reform der Sozialversicherungsbeiträge vor - insbesondere eine Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage. Sobald Betriebe die Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung, die nach dem Einheitswert bemessen wird, erreicht haben, können sie sich höhere Pachtpreise leisten. Kleinere Betriebe zahlen pro bewirtschaftetem Hektar auch empfindlich höhere Sozialversicherungsbeiträge. Daher führt das aktuelle Sozialversicherungssystem zu einem unfairen Wettbewerb am Bodenmarkt, bei dem Kleinbetriebe wenig Chancen haben, mithalten zu können.
Um eine sozial-gerechte, ökologisch nachhaltige und klimafreundliche Landwirtschaft und ein solches Lebensmittelsystem zu erreichen, muss - abgesehen von den unmittelbaren Möglichkeiten der Gestaltung auf österreichischer Ebene, die wir vorschlagen - auch die Agrar- und EU-Außenhandelspolitik verändert werden, inklusive einer Veränderung des Agrarabkommens der Welthandelsorganisation.
Leitbild für die GAP und die Fördermaßnahmen innerhalb der GAP muss eine sozial gerechte, ökologisch nachhaltige und klimafreundliche Landwirtschaft sein. Deren unmittelbares Ziel muss sein, qualitativ hochwertige und leistbare Lebensmittel für die Menschen in Europa zu produzieren. So sollen mittelfristig (z.B. bis 2020) in der EU nur mehr jene Betriebe öffentliche Förderungen erhalten, die diesem Leitbild wie in unserer Vision formuliert entsprechen. Entsprechende Übergangszeiten sollen den Umstieg ermöglichen. Ziel einer anderen GAP muss auch sein, die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von leistbaren, qualitativen Lebensmitteln so zu verändern, dass letztlich viel weniger Steuergeld für die Landwirtschaft notwendig ist, weil landwirtschaftliche ProduzentInnen für die von ihnen erzeugten Produkte einen kostendeckenden Marktpreis erhalten. Das erfordert marktregulierende Maßnahmen, welche die spezifischen Bedingungen der Agrarmärkte berücksichtigen bzw. auch die immer größer werdende Marktmacht der lebensmittelverarbeitenden Industrie und des Einzelhandels beschränken und zugleich sicherstellen, dass der Zugang zu leistbaren Lebensmitteln für alle gewährleistet bleibt. Erfahrungen zeigen, dass ein gerechter Preis für Bauern und Bäuerinnen oftmals keine höheren Preise für KonsumentInnen bedeutet (siehe z.B. Bauernmärkte, Biokistln oder lokale Lebensmittelkooperativen). Die Kosten, die der Gesellschaft durch eine industrialisierte Landwirtschaft sowie eine Verdrängungsprozesse befördernde Agrarpolitik erwachsen, werden in der Diskussion über die Agrarpolitik der EU noch unzureichend reflektiert. Umweltfolgekosten (etwa Grundwasserverseuchung, Erosion, Nitratauswaschungen, CO2-Ausstoß) belasten die gesamte Bevölkerung und müssen zumeist von der öffentlichen Hand, also den SteuerzahlerInnen, getragen werden. Arbeitsplatzverlust, Entsiedelung ganzer Regionen, Schwächung des ländlichen Raums und andere sozioökonomische Belastungen müssen ebenfalls von der öffentlichen Hand getragen werden. Auch die Kosten in den Gesundheitssystemen aufgrund von ernährungsbedingten Krankheiten, die unter anderem auf den Konsum industrialisierter Lebensmittel zurückgeführt werden, belasten die SteuerzahlerInnen. Eine ökologische und sozial gerechte Agrarpolitik verringert bzw. vermeidet all diese externen Kosten.
Das WTO-Agrarabkommen bzw. bilaterale Außenhandelsverträge zwischen der EU und anderen Ländern sind so umzugestalten, dass der Handel mit Lebensmitteln weder in der EU noch in den betroffenen Ländern die dort vorhandene Lebensmittelproduktion zerstört. Abkommen im Bereich des Agrarhandels müssen komplementär sein und zur Bedingung haben, dass jene Länder bzw. Regionen, die aufgrund klimatischer und technologischer Rahmenbedingungen Überschüsse produzieren können, entsprechend regulierende Maßnahmen setzen, um eine dauerhafte Überproduktion zu verhindern.