Kindern und jungen Menschen eine qualitative Bildung und Ausbildung zu ermöglichen ist einer der zentralen Eckpfeiler für eine zukunftsfähige Gesellschaft und ein Grundrecht für alle. Um allen Kindern und Jugendlichen, die in Österreich vorschulische Betreuungseinrichtungen oder die Schule besuchen, eine gute Bildung zu ermöglichen und allen Studierenden die Möglichkeit eines qualitativen Studiums zu garantieren, braucht es mehr Bildungsinvestitionen. Die letzte Aufstockung der finanziellen Mittel für Schulen und Universitäten liegt bereits zwei Jahre zurück und ist immer noch zu wenig. Es braucht weit mehr Zukunftsinvestitionen in diesem Bereich.
Wie bereits im Kapitel "Unsere Erfolge" festgehalten, stellt der Bund den Ländern seit 2014 für vier Jahre 305 Mio. Euro als Anschubfinanzierung zum Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung. Die Bundesländer erhöhen im Zuge der Kofinanzierung diese Summe um weitere rund 135 Mio. Euro. Damit sollen vor allem Betreuungsplätze für die Unter-Dreijährigen ausgebaut werden. Die Anschubfinanzierung entspricht im Hinblick auf den Beitrag des Bundes weitestgehend unserem Vorschlag von 350 Mio. Euro. Allerdings ist aus unserer Sicht ein Beitrag der Länder in gleicher Höhe notwendig. Damit werden rund 10.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.
Neben dem Ausbau der Betreuungsplätze für Kleinkinder unter drei Jahren sind für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie vor allem auch längere Öffnungszeiten bei den bestehenden 70.000 Kindergarten-Plätzen wichtig, ebenso wie mehr Betreuungspersonen, damit für jede Kleinkindgruppe halbtags eine zusätzliche pädagogische Fachkraft zur Verfügung steht. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit von Kindern unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund. Sie fördern auch die Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt. Neben dem Ausbau der Betreuungseinrichtungen braucht es auch eine bessere Ausbildung und Bezahlung des pädagogischen Personals. Eine durchschnittliche Lohnerhöhung für das pädagogische Personal um 10% würde rund 90 Mio. Euro jährlich kosten. Je nach Konjunkturverlauf können durch mehr Kinderbetreuungsangebote mehr als 30.000 Menschen in Beschäftigung kommen. Nach fünf Jahren übersteigen die daraus resultieren Einnahmen in jedem Fall die Kosten (siehe AK-Studie: "Investiver Sozialstaat Wachstum, Beschäftigung und finanzielle Nachhaltigkeit - Volkswirtschaftliche und fiskalische Effekte des Ausbaus der Kinderbetreuung in Österreich", 2013. AutorInnen: A. Buxbaum, S. Pirklbauer).
Im Schulbereich stehen dringend notwendige Maßnahmen an - etwa mehr LehrerInnen oder mehr Unterstützung in Schulklassen, in denen viele verschiedene Muttersprachen gesprochen werden. Die Sprachenvielfalt an Österreichs Schulen muss als ein Geschenk und nicht als Problem gesehen werden. Dafür braucht es aber mehr LehrerInnen, die sicherstellen, dass Vielsprachigkeit nicht zum Nachteil wird, weder für jene Kinder, deren Muttersprache Deutsch ist, noch für jene, die eine andere Muttersprache haben. Integration und Vielfalt im umfassenden Sinne - von Kindern und Menschen mit unterschiedlicher sozialer und geographischer Herkunft sowie von Kindern und Menschen mit oder ohne Behinderung - müssen Ziel und Leitbild der Schule und Bildung von morgen sein. Auch der Ausbau der Ganztagsschule ist eine dringende Notwendigkeit. Derzeit gibt es 105.000 Ganztagsbetreuungsplätze in Österreich, der Bedarf bzw. Wunsch nach mehr Ganztagsschulplätzen ist jedoch enorm. Eine IFES-Studie von 2009 (Elternbefragung zu ganztägigen Schulangeboten) kommt auf einen zusätzlichen Bedarf von 230.000 Plätzen. Hinsichtlich der Kosten für den Ausbau von Ganztagsschulen gibt es in Österreich keine Studien. In Deutschland wird die Adaptierung bzw. der Ausbau von 1.000 Schulen für diese Schulform auf rund 1 Mrd. Euro geschätzt (siehe Kosten von Ganztagsschulen von K. Himpele & D. Dohmen, in FIBS 2006). Die zusätzlichen Kosten für die Betreuung belaufen sich pro SchülerIn und Monat auf 150 Euro. Würde man die zusätzlich benötigten 230.000 Ganztagsbetreuungsplätze schaffen, wären das jährliche Zusatzkosten von 414 Mio. Euro. Für 2016 können mit zusätzlichen Investitionen von 350 Mio. Euro bereits erste Verbesserungen ermöglicht werden. Der Investitionsbedarf insgesamt ist jedoch weit höher. Neben Geld für mehr Bildungspersonal braucht es auch dringend Geld für die Verbesserung der räumlichen Situation in den Schulen - angefangen von mehr Platz für das Lehrpersonal bis hin zur Renovierung bestehender Gebäude.
Derzeit werden für Österreichs Hochschulen rund 4 Mrd. Euro ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil des BIP von 1,26%. Das EU-Ziel, bis 2015 2% des BIP für die Hochschulen zu veranschlagen, hat die Regierung nicht erreicht. Sie ist davon noch weit entfernt. Um dieses Ziel zu erreichen wären insgesamt zusätzliche 2,3 Mrd. Euro notwendig. Der Trend geht aber in die andere Richtung. Bis 2017 sind Kürzungen der Ermessensausgaben von insgesamt bis zu 118,2 Mio. Euro vorgesehen. Das Erreichen eines ausgeglichenen strukturellen Defizits bis 2016 steht hier deutlich im Konflikt mit dem Ausbau des tertiären Bildungssektors. Bei den Fachhochschulen wurde im Regierungsprogramm ein Ausbau der Studienplätze um 50.000 bis zum Jahr 2018 vorgesehen. Hier gibt es zwar ein Plus von 7,8% der Budgetmittel, allerdings sieht der Finanzrahmen bis 2018 nur 56 Mio. Euro anstelle der benötigten 62 Mio. Euro vor. Das Universitätsbudget steigt mit +3,3% zwar geringfügig stärker als das BIP, hier muss aber die Neugründung der Medizinuniversität Linz berücksichtigt werden, für die Budgetmittel in der Höhe von 61,6 Mio. Euro bis 2018 veranschlagt sind (vgl. AK-Budgetanalyse 2014-2018, S. 51 - 53). Um das EU-Ziel möglichst rasch zu erreichen, braucht es für 2016 eine zusätzliche Milliarde Euro für diesen Bereich. Damit können dringende Investitionen zur Verbesserung der katastrophalen Betreuungsverhältnisse, dringende bauliche Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten sowie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für derzeit prekär beschäftigte Lehrende werden mit den veranschlagten Budgetmitteln getätigt werden. So sollen damit prekäre Dienstverhältnisse an den Universitäten in Planstellen umgewandelt und zusätzlich mindestens 500 neue Professuren geschaffen werden und so das Betreuungsverhältnis - derzeit betreut ein/e ProfessorIn 124 Studierende - verbessert werden. Darüber hinaus werden mit diesen Investitionen auch zusätzliche Studienplätze im Fachhochschulsektor geschaffen (10 Mio. Euro ermöglichen zusätzlich 1.500 Studienplätze). Dringend notwendige bauliche Maßnahmen an den Universitäten sind aus den Gewinnen der Bundesimmobiliengesellschaft zu finanzieren.
Neben den obigen Maßnahmen geht es auch darum, die soziale Absicherung von Studierenden zu verbessern. Die derzeitige Höchststudienbeihilfe (inklusive Familienbeihilfe) liegt bei 679 Euro im Monat und damit weit unter allen anderen Werten, die zur Existenzsicherung definiert sind (Mindestsicherung: ca. 750 Euro; Ausgleichszulagenrichtsatz: ca. 815 Euro). Die durchschnittlich ausbezahlte Studienbeihilfe liegt deutlich darunter. Studierende sind daher auf die finanzielle Unterstützung der Eltern oder auf die eigene Erwerbstätigkeit angewiesen. Letztere verzögert häufig den Studienfortschritt. Um die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit von Studierenden (von Eltern und dem Arbeitsmarkt) sicherzustellen, müssen die Höchstbeihilfen auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben und zusätzliche Unterstützungen (wie z. B. Fahrtkostenzuschuss) an die realen Gegebenheiten angepasst werden. Die Familienbeihilfe muss von Altersgrenzen entkoppelt und stattdessen an die Studiendauer gebunden werden. Die Regelung der Studiendauer und der Toleranzsemester soll der tatsächlichen Studienrealität entsprechen. In einem ersten Schritt ist daher das Beihilfensystem zu reformieren. Dies könnte unter Verwendung der 2011 durch die Senkung der Anspruchsdauer der Familienbeihilfe (von 26 auf 24 Jahren) eingesparten Ausgaben von 58 Mio. Euro teilweise erfolgen. Längerfristig streben wir ein Grundstipendium von monatlich 800 Euro an, das eine bedingungslose Unterstützung von Menschen in Ausbildung darstellt. Ebenso soll es für Studierende möglich sein, den Status "Teilzeitstudierende/r" zu erlangen, um nicht aufgrund beruflicher Tätigkeit neben dem Studium aus dem Beihilfensystem zu fallen. Neben der finanziellen Absicherung müssen auch Sachleistungen u.a. in den Bereichen Wohnen, Ernährung, Studienmaterialien etc. sowie Maßnahmen für Studierende mit Einschränkungen oder in bestimmten Lebenssituationen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. mit Kind) ausgebaut werden, um den Zugang zu Hochschulbildung für alle sicherzustellen.
Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung sind grundsätzlich und gerade in Krisenzeiten ein unverzichtbarer Beitrag zur Verbesserung gesellschaftlicher Partizipationschancen. Gerade jetzt ist es notwendig, jene Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu unterstützen, die entsprechend ihrem Selbstverständnis Bildungsarbeit leisten, die sich als emanzipatorisch, beteiligend, gendergerecht und antirassistisch versteht - Qualitätskriterien, die sicherstellen, dass sowohl Mitgestaltung der Gesellschaft als auch Integration in die Gesellschaft gelingt. Diesen Einrichtungen geht es um Bildung, die den BürgerInnen Lust macht und sie dazu befähigt, gesellschaftliche Entwicklungen mitzugestalten und zu einer demokratischen und gerechten Gesellschaft beizutragen. In einem ersten Schritt schlagen wir zusätzliche Investitionen von 100 Mio. Euro vor. Ziel ist es, in Summe 300 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren zu investieren. Damit können bestehende Einrichtungen abgesichert und das Angebot erweitert werden. Das bedeutet auch die Schaffung von insgesamt 2.000 zusätzlichen Vollanstellungen.
Kinder- und Jugendorganisationen sind HauptanbieterInnen nicht-formaler Bildung und spielen als "entpädagogisierte Räume" eine wichtige Rolle in der Entwicklung junger Menschen. Im Gegensatz zum formalen Bildungssystem ermöglichen diese Räume selbstbestimmtes, selbst organisiertes Lernen und Kompetenzentwicklung abseits von Erfolgs- oder Ergebnisdruck. Die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit leistet also einen wichtigen Beitrag im Bildungssektor. Seit Einführung des Bundes-Jugendförderungsgesetzes im Jahr 2001 sind die Fördermittel für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit jedoch nicht erhöht worden, was de facto bedeutet, dass der Sektor der bundesweiten Kinder- und Jugendarbeit allein inflationsbedingt gut 15% weniger an Mitteln zur Verfügung hat als noch vor 10 Jahren. Eine Erhöhung der bisherigen Fördermittel um 30 Mio. Euro würde für den wichtigen Sektor der nicht-formalen Bildung bedeuten, dass verstärkt Kinder- und Jugendarbeit betrieben werden könnte und dadurch auch hier neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.