Wege aus der Krise
Schriftgröße: 
+ | - =

Budgetpolitik ist Frauen- und Gleichstellungspolitik

Wenn der Nationalrat, ein Landtag oder eine Gemeinde ein Budget beschließt, dann werden wichtige Entscheidungen getroffen - z. B. ob mehr oder weniger Geld für öffentliche Verkehrsmittel, Sozialleistungen oder Wirtschaftsförderungen ausgegeben wird. Dabei muss man auch fragen: Ziehen eher Männer oder Frauen Nutzen aus diesen Ausgaben? Treffen etwaige Einsparungen eher Männer oder Frauen? Dabei gibt es oft erhebliche Unterschiede. Budgetpolitik ist also letztlich immer auch Frauen- bzw. Gleichstellungspolitik.

  • Unsere Vision eines geschlechtergerechten Budgets
  • Auf dem Weg zu geschlechtergerechten öffentlichen Budgets
  • Vorschläge aus dem zivilgesellschaftlichen Zukunftsbudget, die Gleichstellung fördern
  • Frauenspezifische Maßnahmen: Ausbau der Förderung von Fraueninstitutionen

                           

Unsere Vision eines geschlechtergerechten Budgets

Obwohl Männer und Frauen gleichberechtigte Mitglieder in der Gesellschaft sind, werden Frauen weiterhin benachteiligt. In Österreich verdienen sie um rund ein Drittel weniger als Männer, leisten zwei Drittel der unbezahlten Arbeit, sind öfter von Armut betroffen und sind in wichtigen politischen und ökonomischen Entscheidungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Die öffentlichen Budgets müssen daher einen Beitrag zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen leisten. Sie müssen:

  • die ungleiche Verteilung zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit (Betreuungs- und Hausarbeit) zwischen Männern und Frauen verringern.
  • dazu beitragen die Lohnschere zwischen Männern und Frauen zu schließen. 
  • die Unabhängigkeit - insbesondere die ökonomische - von Frauen stärken und Armut vermeiden.
  • Freiheit von Gewalt ermöglichen bzw. sicherstellen.
  • Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie schaffen (u. a. durch den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und von leistbarer, ökologisch nachhaltiger Mobilität).
  • die Teilhabe von Frauen an der Gesellschaft, der Politik und dem öffentlichen Leben stärken. 
  • eine Wirtschaft und Gesellschaft fördern, die nachhaltig die Lebensqualität für alle hebt.

Auf dem Weg zu geschlechtergerechten öffentlichen Budgets

Seit dem 1. Jänner 2009 ist das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Haushaltswesen in der Verfassung verankert ("Gender-Budgeting"). Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben sollen einen wesentlichen Beitrag zur Geschlechtergleichstellung leisten.
Die bisherige Umsetzung seitens der Regierung lässt zu wünschen übrig. Damit Gender-Budgeting dem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht wird, braucht es neue Formen der Zusammenarbeit und eine Öffnung der Budgetprozesse. Im Kapitel "Zukunftsbudget braucht Demokratie" schlagen wir hierzu eine Reihe von Maßnahmen vor, u. a. einen unabhängigen Beirat und die Einführung von Gender-Budgeting Foren, wo zwischen MinisterInnen und Zivilgesellschaft über die Gleichstellungswirkung des Budgets diskutiert wird.

Vorschläge aus dem zivilgesellschaftlichen Zukunftsbudget, die Gleichstellung fördern

Das zivilgesellschaftliche Zukunftsbudget enthält eine Reihe von Vorschlägen, die die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen reduzieren. Hier ein kurzer Überblick über diese Maßnahmen:

  • Angleichung des Lohnniveaus der im Sozialbereich Beschäftigten (Pflege, Kinderbetreuung...) an das durchschnittliche Einkommen von Angestellten

  • Mehr und bessere Kinderbetreuungseinrichtungen und Pflegeangebote für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie 

  • Einführung eines Taktfahrplanes bei öffentlichen Verkehrsmitteln mit kurzen Intervallen für eine bessere Mobilität 

  • Verkürzung der Wochenarbeitszeit für eine bessere work-life-Balance und eine gerechtere Aufteilung von unbezahlter Haus- und Familienarbeit

  • Ausbau der Ganztagsschule für bessere Berufschancen für Frauen mit Kindern und bessere Zukunftschancen für Kinder aus sozial schwächeren Schichten.

  • Umstellung von Freibeträgen auf Absetzbeträge im Steuerbereich. Das österreichische Steuersystem enthält eine Reihe von Freibeträgen zur steuerlichen Entlastung (z. B. für Ausgaben für Ausbildung, Gesundheitskosten usw.). Freibeträge führen aber zu unterschiedlich hoher Steuerersparnis - die umso höher ist, je mehr jemand verdient. Geringe Einkommen - das betrifft v. a. Frauen - gehen hingegen fast leer aus. Die durchgängige Umstellung auf Absetzbeträge bedeutet, dass alle unabhängig vom Einkommen einen gleich hohen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen können.

Frauenspezifische Maßnahmen: Ausbau der Förderung von Fraueninstitutionen

Zusätzlich zu geschlechtergerechten Budgets braucht es ein Frauenbudget, das spezifische Maßnahmen im Bereich Beratung, Gewaltschutz etc. fördert. 2013 verfügte das Frauenministerium über 10 Mio. Euro. Dieses Budget wird für die Förderung von Frauenberatungseinrichtungen und spezifischen Frauenprojekten (rd. 50 %), für die neun Gewaltschutzzentren in den Landeshauptstädten (rd. 35 %) und Bewusstseinsbildungsmaßnahmen verwendet. Angesichts der immer noch großen Benachteiligung von Frauen muss das Frauenbudget substantiell erhöht werden  -  auf 100 Mio. Euro. Gibt es weniger Ungleichheit, kann es schrittweise reduziert werden. Neben den bisher geförderten Einrichtungen und Maßnahmen soll aus diesem Budget folgendes finanziert werden:

 

  • Forschung zu feministischen bzw. Gender/Gleichstellungsthemen

  • Feministische und gendersensible Bildung an Schulen

  • Initiativen aus der feministischen Bewegung (wie z. B. feministische Bibliotheken und feministische bzw. gendersensible Erwachsenenbildung)

  • Mädchen- und Frauenberatungsstellen (inkl. Berufsberatungsstellen für Mädchen) sowie Austausch und Plattformen zwischen Wissenschaft, Politik und Frauen bzw. Frauennetzwerken