Wege aus der Krise
Schriftgröße: 
+ | - =

Steuerprivilegien für Kapitaleinkommen und Konzerne abschaffen, Steuerflucht beenden

Trotz der Krise wachsen die Vermögen der österreichischen Euro-MillionärInnen jährlich um ein zigfaches des Wirtschaftswachstums - und auch die Zahl der Euro-MillionärInnen selbst. Laut dem Valuga Vermögensreport 2011 gab es 78.000 Euro-MillionärInnen in Österreich, 2013 waren es 82.300. Der Vermögenszuwachs betrug im Krisenjahr 2009 13,5%, 2011 7,6% und 2013 weitere 7% (Quelle: Valuga Vermögensreport 2011 & 2013). Der Gesamtwert des Vermögens der über 80.000 Euro-MillionärInnen betrug 2013 262 Milliarden Euro - um 20 Milliarden Euro mehr als die Gesamtverschuldung Österreichs in diesem Jahr . Eine zentrale Ursache dieser Reichtumskonzentration sind stagnierende bzw. sinkende Löhne und steigende Kapitalerträge. Insgesamt wuchs die Wirtschaft im letzten Jahrzehnt um 37%. Die Unternehmens- und Kapitalerträge stiegen in diesem Zeitraum überproportional um 56%, die Löhne lediglich um 33% (Quelle: Sozialbericht 2011-2012). Parallel zu dieser Entwicklung haben Regierungen seit den 90er Jahren eine Reihe legaler Möglichkeiten geschaffen, die es Vermögenden und Konzernen ermöglichen, Steuern zu minimieren. Die jährlichen Vermögenszuwächse der Euro-MillionärInnen werden - im Gegensatz zum Einkommen aus Arbeit - einheitlich mit 25% besteuert. Die Erhöhung der Kapitalertragssteuer auf Dividenden und Aktiengewinne von 25% auf 27,5% im Rahmen der Steuerreform 2015 ist keine substantielle Änderung dieser steuerlichen Ungleichbehandlung. Jene, die arbeiten, zahlen im Verhältnis noch immer viel mehr Steuern als jene, die leistungslose Einkommen erhalten. Zudem zahlen Konzerne trotz sprudelnder Gewinne oftmals nur sehr wenig oder gar keine Gewinnsteuern dort, wo sie ihre Geschäfte tätigen, während Klein- und Mittelbetriebe ihrer steuerlichen Verantwortung nachkommen. Laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung entgehen der öffentlichen Hand in Deutschland durch die Anwendung von Steuertricks jährlich 90 Mrd. an Steuereinnahmen. Der Steuerausfall von EU-Ländern aufgrund von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung liegt bei fast einer Billion Euro (Quelle: Richard Murphy, Closing the European Tax Gap 2012). Anteilig umgerechnet auf Österreich heißt das, dass dem österreichischen Staat jährlich mehrere Mrd. Euro an Steuereinnahmen fehlen. Steuerprivilegien für Kapitaleinkommen und Konzerne sind daher abzuschaffen und Steuerflucht muss endlich beendet werden.

Daher schlagen wir vor:

  • Steuerprivilegien für Kapitaleinkommen abschaffen 
  • Gruppenbesteuerung reformieren 
  • Körperschaftsteuer an den durchschnittlichen OECD-Steuersatz anpassen 
  • Gesamtkonzernsteuer einführen
  • Steuerflucht beenden und Umsatzsteuerbetrug reduzieren

                              

    Steuerprivilegien für Kapitaleinkommen abschaffen

    Die Steuerbefreiung auf Kapitaleinkommen bei realisierten Wertzuwächsen beim Verkauf von Wertpapieren und bei Gewinnen aus dem Kauf und Verkauf von Häusern, Wohnungen, Geschäftslokalen und Grundstücken wurde bereits abgeschafft. Die Einhebung einer 27,5%igen Steuer auf Dividenden und Aktiengewinne ab 2016 (bis dahin 25%) ist erfreulich, aber zu wenig. Während Einkommen aus Arbeit - also dort wo tatsächlich von Menschen Leistungen erbracht werden - progressiv besteuert wird, gibt es für leistungslose Kapitaleinkommen einen einheitlichen Steuersatz von lediglich 27,5%. Kapitaleinkommen müssen in Zukunft progressiv besteuert werden, um die steuerliche Ungleichbehandlung von Lohn- und Kapitaleinkommen zu beseitigen. Kapitaleinkommen sollen daher in Zukunft bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das würde jährliche Mehreinnahmen von rund 700 Mio.  Euro bringen. Für geringe Zinseinkommen soll es in Form einer Bagatellgrenze von 730 Euro pro Jahr eine Ausnahme von dieser Verpflichtung geben. Das entspricht den jährlichen Zinseinkünften bei einem Sparvermögen von ca. 50.000 Euro. Die Umsetzung kann entweder durch die Einführung der automatischen Datenübermittlung der Zinseinkünfte seitens der Banken an das Finanzamt sichergestellt werden oder mit einer Quellensteuer von 50% (Höchststeuersatz) für Zinseinkünfte oberhalb der Bagatellgrenze, die von den Banken wie bisher administriert wird. Eine Differenz auf den tatsachlichen Steuersatz wird im Rahmen einer Einkommensteuererklärung rückerstattet.

    Gruppenbesteuerung reformieren

    Global agierende Unternehmen genießen in Österreich eine Reihe von Steuerprivilegien. Mit dem Steuerreformgesetz 2005 wurde neben der Körperschaftsteuersenkung eine Gruppenbesteuerung beschlossen, die im internationalen Vergleich und auch im Vergleich zur EU-Gruppenbesteuerung viel weiterführender ist. So ermöglicht die österreichische Gruppenbesteuerung Firmen mit Sitz in Österreich, ihre Gewinne in Österreich nicht nur mit Verlusten ihrer Töchter in anderen EU-Ländern gegenzurechnen (wie es die EU-Gruppenbesteuerung vorsieht), sondern auch in Ländern außerhalb der EU. Darüber hinaus genügt in Österreich bereits eine 50%ige Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen, um die Gruppenbesteuerung geltend zu machen und Verluste sofort gegenrechnen zu können. Die EU-Gruppenbesteuerung sieht einen höheren Beteiligungssatz vor und es dürfen nur dauerhafte Verluste gegengerechnet werden. Unsere Kritik an der österreichischen Gruppenbesteuerung wurde vom Rechnungshof bestätigt. Laut dessen Berechnungen gehen dem österreichischen Budget durch diese Regelung rund 450 Mio.  Euro oder rund zehn Prozent der jährlichen Einnahmen aus der Körperschaftsteuer verloren. Die 2005 eingeführte Regelung bedeutet auch einen höheren Verwaltungsaufwand: Allein 2011 betrug dieser 15 Mio.  Euro. Im Februar 2012 wurde lediglich eine kleine Reform der Gruppenbesteuerung beschlossen (siehe Kapitel "Unsere Erfolge"). Die Gruppenbesteuerung muss jedoch in einem weiteren Schritt an die EU-Gruppenbesteuerung angepasst werden. Konkret bedeutet das die Einschränkung der Gruppenbesteuerung auf ausländische Töchter in der EU sowie das Gegenverrechnen lediglich von dauerhaften Verlusten und bei höherer Unternehmensbeteiligung. Die steuerliche Absetzbarkeit von Firmenwertabschreibungen wurde 2014 erfreulicherweise abgeschafft. Dabei wurde eine Restlaufzeit für bereits getätigte Akquisitionen von bis zu 15 Jahren fixiert. Diese Restlaufzeit sollte ersatzlos gestrichen werden. Allein die VOEST müsste laut Medienberichten ohne dieses Instrument 169,5 Mio. Euro Körperschaftssteuern zahlen. Mit der Reform der Gruppenbesteuerung inklusive der Streichung der Restlaufzeit für Firmenwertabschreibungen können mindestens 250 Mio.  Euro mehr an Steuern eingenommen werden. Zusätzlich zu diesen Reformen soll das Finanzministerium verpflichtet werden, in Zukunft detaillierte Daten über die Gruppenbesteuerung und andere steuerliche Vorteile von Unternehmen zu erheben und zu veröffentlichen.

    Körperschaftsteuer an den durchschnittlichen OECD-Steuersatz anpassen

    Wie bereits im vorangegangenen Kapitel erwähnt, wurde mit dem Steuerreformgesetz 2005 auch die Körperschaftsteuer (KöSt) gesenkt. Die KöSt ist eine Steuer auf das Einkommen von Unternehmen. Dieses wird mit einem fixen Steuersatz besteuert. Bis 2004 betrug der Steuersatz 34%, mit der Reform von 2005 wurde er auf 25% abgesenkt. Diese Senkung hat dazu geführt, dass Unternehmen weniger zur Finanzierung von öffentlichen Leistungen und Infrastruktur, die auch ihnen zugute kommen (wie z. B. Straßen oder öffentliches Verkehrsnetz, Kommunikation, ein gutes Bildungs- oder Gesundheitswesen etc.) beitragen. Der Steuersatz liegt nunmehr auch unter dem OECD Durchschnitt von 27,5%. Ziel muss es sein, auch seitens der Unternehmen wieder einen gerechten Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben sicherzustellen. Neben der Reform der Gruppenbesteuerung gehört dazu auch - in einem ersten Schritt - die Anpassung der KöSt an den OECD Durchschnitt. Das würde jährlich zusätzliche 500 Mio. Euro an Mehreinnahmen bedeuten. Mittelfristig geht es auch darum, den EU-internen Steuerwettbewerb zu beenden und EU-weit gleich hohe Steuern für Unternehmen einzuheben. Nur so kann die Spirale von immer geringer werdenden Steuern für Unternehmen beendet werden.

    Gesamtkonzernsteuer einführen

    Die Reform der Gruppenbesteuerung, die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Firmenwertabschreibungen und die Anpassung der Körperschaftsteuer an den OECD-Durchschnitt sind nur erste Elemente einer Reform der Unternehmensbesteuerung. Denn es gibt für transnational agierende Konzerne eine Vielzahl von Möglichkeiten, Steuern zu vermeiden. Dazu zählen u.a. die Anwendung von Verrechnungspreisen, Lizenzgebühren, die Veranlagung des Konzernkapitals in Ländern, die Zinsen niedrig besteuern, und die Nutzung von Steueroasen. Daher ist für Konzerne in einem ersten Schritt auf EU-Ebene - und letztlich global - eine Gesamtkonzernsteuer einzuführen (Unitary Taxation). Die Gesamtkonzernsteuer ist eine Form der Besteuerung internationaler Konzerne in drei Schritten. Zunächst wird ein Konzern als eine Einheit betrachtet und er muss sämtliche Aktivitäten aller Töchter in allen Ländern offenlegen. Im zweiten Schritt wird mit Hilfe einer Formel der Gewinn des Konzerns nach dessen tatsächlichen Aktivitäten den einzelnen Ländern zugeordnet. In die Formel fließt u.a. ein, wie umfangreich ein Konzern in einem Land investiert, wie viele Menschen für wie viel Geld in einem Land arbeiten, welchen Umsatz das Unternehmen dort tatsächlich macht. Im dritten Schritt wird der Konzern in jedem Land nach dessen Steuersätzen besteuert, wobei der Mindeststeuersatz 25% betragen soll. Mit diesem Modell können Konzerne dann Verlust und Gewinne nicht mehr kreativ gegenrechnen - der einheitliche Mindestsatz stellt sicher, dass der Steuerwettbewerb zwischen den Ländern beendet wird. Mit einer solchen Gesamtkonzernsteuer würden in Österreich mehrere Milliarden Euro mehr in den öffentlichen Haushalt fließen und für Investitionen in die öffentliche Infrastruktur - von Bildung über nachhaltige Mobilität oder leistbares Wohnen - zur Verfügung stehen. Aufgrund fehlender Daten schätzen wir die zusätzlichen Einnahmen daraus konservativ auf mindestens 1  Mrd. Euro.

    Steuerflucht beenden und Umsatzsteuerbetrug reduzieren

    Abgesehen von der legalen Steuervermeidung, die es vor allem Konzernen ermöglicht sich ihres steuerlichen Beitrags zur Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben zu entziehen, nutzen vor allem Vermögende und Konzerne auch eine Reihe illegaler Maßnahmen um weniger oder keine Steuern zu zahlen, allen voran die Verschiebung von Geldern in sogenannte Steueroasen. Mit der Verabschiedung der Steuerreform 2015/2016 wurde auch die im Vorjahr beschlossene Teilnahme Österreichs am automatischen Informationsaustausch nach den Vorgaben der EU und der OECD ab 2016 gesetzlich festgelegt. Die Regierung erhofft sich davon Mehreinnahmen von rund 700 Mio. Euro. Das neue OECD-System zum Automatischen Informationsaustausch (AIE), der Common Reporting Standard (CRS), weist jedoch viele Lücken auf.Der CRS stellt selbst bei Teilnahme am multilateralen Abkommen die tatsächliche Datenübermittlung jedem Staat frei. Staaten dürfen willkürlich entscheiden, mit welchem anderen Unterzeichner des multilateralen Abkommens sie zum gegenseitigen Informationsaustausch bereit sind. Steuerbetrüger und Kriminelle können dadurch Konten in nicht-teilnehmenden Staaten eröffnen. Zudem können sie mit Hilfe dieser Staaten (gegen Bezahlung) dort vorgetäuschte "Steuerinländer" werden - oder diesbezüglich noch komplexere Strategien wählen. Das Tax Justice Network zählt insgesamt 35 weitere Schlupflöcher auf [1], wie z.B.:

    • Ohne detaillierte öffentliche Register der wirtschaftlich Begünstigten von Unternehmen können diese nicht identifiziert (und besteuert) werden.
    • Sachwerte - seien es Immobilien, Yachten, Kunstgegenstände oder Bankdepots - sind im CRS ausgenommen. Obwohl vielerorts derartige Eigentumsregister existieren, gibt es keine Verpflichtung diese Informationen zu melden.
    • Einige Trusts und ähnliche Konstruktionen sind ausgenommen.
    • Sofern ihr Wert 250.000 Dollar nicht übersteigt müssen Konten, die von Unternehmen oder Trusts vor 2016 eröffnet werden, nicht gemeldet werden. Dies kann durch die Errichtung und Aufteilung des Vermögens auf eine Reihe von (Schein)firmen erreicht werden.
    • Die Informationen über die Kontostände werden nur einmalig pro Jahr zu einem bestimmten Datum übermittelt. Somit können Vermögenswerte versteckt werden, indem sie  für einen Tag verschoben werden.

     

    Die österreichische Bundesregierung sollte sich auf internationaler Ebene für die Verbesserung des CRS einsetzen. Maßnahmen dafür sind u.a. die Einführung einer Meldepflicht für sämtliche Einkommen von Nichtansässigen an die jeweils zuständigen Finanzämter im Rahmen eines automatischen Informationsaustausches. Die Einkommen natürlicher Personen sind zu 100% im Wohnsitzland zu versteuern. Dazu zählt auch die Einführung von Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtkooperation (wie z. B. die Einschränkung des Kapitalverkehrs von und zu Steueroasen, Transaktionssteuern, den Entzug der Lizenz in Hauptsitzländern von jenen Banken und Konzernen, die in Steueroasen Tochterunternehmen bzw. Briefkastenfirmen unterhalten). Mindestens 300 Mio. Euro mehr würden dadurch für öffentliche Investitionen zur Verfügung stehen.

     


    [1] "The end of bank secrecy?? Bridging the gap to effective automatic information exchange. An Evaluation of OECD?s

    Common Reporting Standard  (CRS) and its alternatives www.financialsecrecyindex.com/PDF/TJN2014_AIE-Technical-Report.pdf