Wege aus der Krise
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Arbeit entlasten! - Spitzeneinkommen gerecht beteiligen

Die enorme Konzentration der Vermögen hat ihre Wurzeln auch in einer immer weiter aufgehenden Schere bei den Arbeitseinkommen. So erhielten 40 Prozent der ÖsterreicherInnen mit den niedrigsten Einkommen 1976 noch 17,5 Prozent aller Lohneinkommen, 2010 waren es nur mehr 11,2 Prozent (Quelle: Sozialbericht 2011-2012). Bei jenen mit hohen Lohneinkommen ist die Entwicklung umgekehrt. Das bedeutet, dass einige wenige immer mehr verdienen, während die Einkommen von immer mehr Menschen weniger werden. Frauen sind von dieser Entwicklung doppelt betroffen. Über alle Branchen hinweg liegt ihr Erwerbseinkommen nach wie vor rund ein Drittel unter jenem der Männer. Ein Grund dafür ist der hohe Teilzeitbeschäftigungsanteil von Frauen aufgrund familiärer Betreuungspflichten. Ein weiterer Grund sind Freibeträge und verhältnismäßig hohe Abgaben bzw. Steuersätze, die beim Überschreiten von Geringfügigkeitseinkommen bzw. dem Erreichen der Lohnsteuerpflicht zu entrichten sind. Diese führen oft dazu, dass Frauen in gering bezahlten Arbeitsverhältnissen bleiben. Mehr als zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen gehören laut Statistik Austria zur unteren Einkommenshälfte. Diese Entwicklung führt zu einer Anhäufung von Vermögen derer, die immer mehr verdienen. Wie bereits im Kapitel "Vermögen besteuern" beschrieben sind die Vermögen in Österreich extrem ungleich verteilt (Quelle: Sozialbericht 2011-2012). Um Ausgleich zu schaffen, braucht es neben höheren Löhnen für untere Einkommensgruppen und der Besteuerung von Vermögen auch eine sozialere und damit geschlechtergerechtere Besteuerung der Arbeitseinkommen. Menschen mit niedrigen bis mittleren Einkommen und kaum nennenswertem Vermögensbesitz müssen dringend entlastet, SpitzenverdienerInnen hingegen auch entsprechend ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Die Absenkung des Eingangssteuersatzes auf 25%, die Einführung zusätzlicher Steuerstufen und der Anhebung der Negativsteuer für niedrige Einkommen, die im Rahmen der Reform der Einkommens- bzw. Lohnsteuer im Sommer 2015 beschlossen wurden, führen zu einer maßgeblichen Entlastung der ArbeitnehmerInnen. Allerdings wurden mit der Reform aber auch SpitzenverdienerInnen unverhältnismäßig entlastet. Gleichzeitig erfolgt die Entlastung niedriger Einkommen nicht in dem Ausmaß, in dem sie notwendig wäre um Ungleichheit zu bekämpfen. Die steuerliche Entlastung niedriger Einkommen bleibt somit weiterhin ein Thema, ebenso die Reform der Finanzierungsbasis des Familienlastenausgleichsfonds. Arbeit entlasten heißt für uns darüber hinaus, die geleistete Arbeit gerechter zu verteilen - denn in Österreich leisten die Menschen im EU-weiten Vergleich überdurchschnittlich viele Überstunden.

Daher schlagen wir vor:

                              

    Hohe Einkommen gerechter beteiligen, niedrige Einkommen weiter steuerlich entlasten

    Es ist erfreulich, dass die Regierung bei der Reform der Lohn- und Einkommenssteuer unserem Vorschlag einer steuerlichen Entlastung der unteren und mittleren Einkommen in Form eines neuen Lohnsteuertarifs und einer erhöhten Negativsteuer gefolgt ist, wenn auch nicht in dem von uns geforderten Ausmaß. 

     

    Das wird im Zuge der Steuerreform 2015/2016 umgesetzt:

    Die Negativsteuer ist eine Steuergutschrift für jene Personen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie keine Einkommensteuer zahlen. Sie haben die Möglichkeit über eine sogenannte "Negativsteuer" einen Teil der geleisteten Sozialversicherungsbeiträge als Steuergutschrift zurückzubekommen. Diese Negativsteuer lag bisher bei 10% der Sozialversicherungsbeiträge bzw. max. 110 Euro/Jahr und wird ab 2016 auf 50% bzw. bis zu 400 Euro erhöht, bei PendlerInnen sogar auf bis zu 500 Euro. Ein Teil dieser erhöhten Negativsteuer wird sogar auf 2015 vorgezogen. Heuer steht ArbeitnehmerInnen eine Negativsteuer von 220 Euro zu. Die Negativsteuer wird ab einem Brutto-Einkommen von monatlich 405,98 Euro (2015) gewährt, d.h. alle Personen, die über der Geringfügigkeitsgrenze angestellt sind und daher Sozialversicherungsbeiträge zahlen, kommen in den Genuss der Steuergutschrift. Diese Maßnahme kommt insbesondere Frauen zugute. Auch PensionistInnen kommen nun erstmals in den Genuss einer Negativsteuer von 110 Euro jährlich bzw. 55 Euro für das vorgezogene Jahr 2015. Die Reform sieht weiters vor, dass statt des bisher gewährten Arbeitnehmerabsetzbetrages von 54 Euro pro Jahr und des Verkehrsabsetzbetrages von 291 Euro pro Jahr (also insg. 345 Euro/Jahr) steuerpflichtigen ArbeitnehmerInnen in Zukunft ein jährlicher Absetzbetrag von max. 400 Euro/Jahr gewährt wird. Geringverdienenden PendlerInnen steht künftig ein erhöhter Absetzbetrag von bis zu 690 Euro zu, der mit steigendem Einkommen auf 400 Euro eingeschliffen wird. 

     

    Hier gibt es nach wie vor weiteren Umsetzungsbedarf:

    Wir schlagen weiterhin vor, dass die Negativsteuer für die niedrigen Einkommen 720 Euro beträgt. Auch der Absetzbetrag soll für Einkommen von 11.000 Euro Steuerbemessungsgrundlage 720 Euro betragen (60 Euro pro Monat). Dieser reduziert sich stufenweise und ist ab einem Jahresbruttoeinkommen von 20.000 Euro wieder 60 Euro pro Jahr. Dies würde eine weitere Entlastung für niedrige Einkommen und somit insbesondere Frauen bringen, die sich häufig in dieser Einkommensgruppe befinden. Durch die Einschleif-Regelung gibt es eine stärker umverteilende Wirkung. Im Hinblick auf die PensionistInnen soll eine Negativsteuer bzw. ein Absetzbetrag in Höhe von 40 Euro/Monat bzw. 480 Euro/Jahr (aufgrund der im Vergleich zum Erwerbseinkommen niedrigeren Sozialversicherungsbeiträge) als Ersatz des derzeit gewährten Pensionistenabsetzbetrags eingeführt werden. Die Ausweitung der steuerlichen Entlastung dieser Gruppe von niedrigen EinkommensbezieherInnen und PensionistInnen auf die von uns vorgeschlagenen 720 Euro Steuergutschrift pro Jahr (bzw. 480 Euro bei PensionistInnen) würde zusätzlich 800 Mio. Euro kosten. Von dieser steuerlichen Entlastung profitieren 2,2 Mio. ArbeitnehmerInnen und 1,3 Mio. PensionistInnen. Damit diese Personengruppen von dieser Maßnahme auch entsprechend Gebrauch machen, sind die administrativen Hürden zu beseitigen. Die Negativsteuer wird ab 2017 automatisch vom Finanzamt und ohne Antrag ausgezahlt, was als großer Erfolg zu werten ist, da viele Betroffene, die nicht um die Möglichkeit der ArbeitnehmerInnenveranlagung wussten, die Negativsteuer bisher beim Finanzamt "liegen gelassen" haben.

    Spitzeneinkommen gerecht beteiligen

    Bisher hatten wir vorgeschlagen, den Spitzensteuersatz für Personen, die monatlich mehr als 23.000 Euro brutto verdienen (das ist das Gehalt des Bundespräsidenten) von derzeit 50% auf 60% anzuheben. Das betrifft rund 4.000 Personen und brächte zusätzliche 300 Mio. Euro (vgl. Markus Marterbauer 2011: Zahlen bitte! Die Kosten der Krise zahlen wir alle). Dementgegen bleibt der Spitzensteuersatz im Zuge der Steuerreform 2015/2016 unverändert bei 50%, mehr noch: für Einkommen zwischen 60.000 und 90.000 Euro im Jahr wird er von den bisherigen 50% auf 48% gesenkt, eine Maßnahme, die wir nicht gutheißen können. Nur für BezieherInnen von Einkommen über 1 Mio. Euro wird der Spitzensteuersatz temporär auf 55% angehoben, 2020 soll diese Regelung jedoch wieder auslaufen. Wir schlagen weiterhin eine generelle Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 60% vor. Das würde nach den nun geplanten Änderungen ungefähr 180 Mio. Euro bringen.

    Überstunden reduzieren - Einführung eines Überstunden Euro

    2014 wurden in Österreich laut Statistik Austria rund 270 Mio. Überstunden geleistet. Davon wurde jede fünfte von ArbeitnehmerInnen geleistete Überstunde von den ArbeitgeberInnen nicht entlohnt. Frauen sind von unbezahlten Überstunden stärker betroffen als Männer. Zum einen wird bei Frauen Mehrarbeit häufiger als bei Männern nicht abgegolten. Zum anderen bedeuten viele Überstunden (v.a. wenn diese von Männern geleistet werden) meist, dass die unbezahlte Care-Arbeit noch mehr auf den Schultern der Frauen lastet. Schließlich vergrößert die steuerliche Sonderbehandlung von Überstunden auch die Einkommensschere. Denn die Mehrstunden, die in Teilzeitarbeitsverhältnissen geleistet werden (in denen sich überwiegend Frauen befinden), werden steuerlich wie normale Arbeitsstunden behandelt, während Überstunden in Vollzeitarbeitsverhältnissen steuerlich begünstigt sind. Arbeit entlasten heißt für uns auch, die Arbeitsbelastung der ArbeitnehmerInnen zu reduzieren und Arbeit gerechter zu verteilen. Daher bedarf es einer Reihe von Maßnahmen, die es für ArbeitgeberInnen attraktiver machen, spätestens ab insgesamt 20 Stunden regelmäßiger Mehrarbeit eine neue Person einzustellen. Schätzungen gehen davon aus, dass zumindest ein Drittel der derzeit geleisteten Überstunden tatsächlich beschäftigungswirksam sein kann, d.h. dass rund 60.000 Vollzeitarbeitsplätze geschaffen werden könnten. In einem ersten Schritt schlagen wir die Einführung eines Überstunden-Euros pro geleisteter Überstunde vor, der von den ArbeitgeberInnen zu zahlen ist. Mit den 200 Mio. Euro an zusätzlichen Einnahmen sollen u.  a. der Ausbau von Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen finanziert und die Arbeitszeitverkürzung gefördert werden. Neben diesen Maßnahmen ist die zulässige Zahl an wöchentlichen Überstunden und insbesondere die wöchentliche Höchstarbeitszeit zu verringern. Darüber hinaus soll jegliche steuerliche Begünstigung für Überstunden auch für die Mehrarbeit in Teilzeitarbeitsverhältnissen gelten.

    Wertschöpfung als Finanzierungsbasis des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)

    Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) der Republik Österreich ist ein vom Finanzministerium verwalteter Fonds zur Familienpolitik. Er wurde 1968 eingerichtet, um den Familien den Mehraufwand durch Kinder teilweise auszugleichen. Die Finanzierung des FLAF erfolgt durch eine Abgabe auf die Bruttolohnsumme von ArbeitnehmerInnen, die von dem/der Arbeitgeber/in zu entrichten ist. Ursprünglich kamen nur ArbeitnehmerInnen in den Genuss der Familienbeihilfe, mittlerweile haben alle Personen mit Kindern Anspruch auf die Leistungen - auch LandwirtInnen und Selbstständige, obwohl diese keinen Beitrag zur Finanzierung des FLAF entrichten müssen. Um Arbeit steuerlich zu entlasten und die Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds gerechter auf alle gesellschaftlichen Gruppen zu verteilen, soll die Finanzierungsbasis des FLAF in Zukunft nicht mehr die Bruttolohnsumme sondern die Wertschöpfung - also die Summe der entstandenen Einkommen - von Unternehmen sein. So sieht man z. B. in der exportorientierten Industrie, dass die Gewinne oft schon fast so hoch sind wie die Lohnkosten samt Lohnnebenkosten - es ist daher unverständlich, warum die Gewinne nicht in die Berechnungsbasis der Abgabe eingehen! Eine Umstellung der Finanzierungsbasis von der Bruttolohnsumme auf die Wertschöpfung von allen Unternehmen bedeutet zum einen eine Entlastung von Arbeit und zum anderen eine gerechtere Finanzierung des FLAF, bei der alle gesellschaftlichen Gruppen, die vom FLAF profitieren, zu dessen Finanzierung beitragen. Die Höhe der Abgabe könnte von derzeit 4,5% auf 2,25% abgesenkt werden, da die Finanzierungsbasis breiter wird. Eine derartige Abgabe ist auch EU-rechtskonform. Der Europäische Gerichtshof hat mit der sogenannten IRAP  [1]   Entscheidung (C-475/03) eine solche Abgabe für zulässig erklärt.



    1 IRAP (Imposta regionale sulle attività produttive) ist eine italienische Regionalsteuer auf Produktivtätigkeiten. Sie wird generell auf alle gewerblichen Tätigkeiten angewendet, die die Erzeugung bzw. Erbringung oder den Austausch von Gegenständen oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben.