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Ein Budget für den Menschenschutz

Das Recht auf Schutz vor Verfolgung und vor lebensbedrohlichen Situationen gehört zu den wichtigsten Menschenrechten. Diese Schutzrechte betreffen alle Menschen, auch diejenigen, die gerade in der glücklichen Situation sind, sie nicht in Anspruch nehmen zu müssen. Viele ÖsterreicherInnen haben davon profitiert, dass es Länder gab, die ihnen Schutz gewährt haben, als sie vor dem nationalsozialistischen Regime fliehen mussten. Heute gehört Österreich zu den Ländern, die demokratisch soweit gefestigt sind, dass keine Menschen aus dem Land fliehen müssen, sondern Menschen hier Schutz suchen.
Als eines der reichsten Länder der Welt hat Österreich nicht nur die Pflicht, sondern auch die Möglichkeiten, Schutzsuchenden eine menschenwürdige Lebensperspektive zu bieten und das Zusammenleben der Menschen zu fördern. In den letzten Jahren ist der Menschenschutz allerdings ins Hintertreffen geraten. Es wurden Angstkampagnen gefahren, Asylsuchende zur "Belastung" erklärt und bei der Beratung und Versorgung von Asylsuchenden gekürzt. Die Förderung der Chancen und Perspektiven (Stichwort "Integration") von Asylsuchenden wurde blockiert, obwohl viele der Betroffenen dauerhaft in Österreich bleiben. Die Konsequenz der mehr auf Abwehr denn auf Aufnahme gerichteten Asylpolitik sind hohe Folgekosten sowohl für die betroffenen Menschen als auch für den Staat Österreich. Die Beteiligung an Resettlement-Aktionen der UNO (d.  h. Neuansiedlung von anerkannten Flüchtlingen aus Flüchtlingslagern in stabilen Ländern) sollen weitere tausend folgen. 
Investitionen in den Menschenschutz - und damit in die Zukunft von Menschen - sind ein Gewinn für alle. Es braucht daher zusätzliche Mittel für den Schutz und die Perspektiven dieser Menschen.

Daher schlagen wir vor:

  • Ausreichende Grundversorgung von Asylsuchenden
  • Flächendeckende qualitativ hochwertige Rechtsberatung und Rechtsvertretung
  • Bildungs- und Sprachkurse für Asylsuchende
  • Individuelle Perspektivenförderung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
  • Verbesserte psychosoziale bzw. psychotherapeutische Betreuung
  • Beteiligung Österreichs an Resettlement-Aktionen in Kooperation mit der UNO

                              

    Ausreichende Grundversorgung von Asylsuchenden

    Asylsuchenden soll während ihrer gesamten Aufenthaltsdauer in Österreich ein menschenwürdiges Leben gewährt werden, egal, ob sie in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht sind oder ob sie privat wohnen. Das ist derzeit nicht gewährleistet. Die von Anfang an niedrig angesetzten Mittel für die Grundversorgung wurden 8 Jahre lang nicht valorisiert und erst 2012 leicht angehoben. Immer weniger Asylsuchende können es sich daher überhaupt noch leisten, privat zu wohnen, und dort, wo sie in betreuten Wohneinrichtungen untergebracht sind, herrscht vielfach Mangelversorgung. Daher braucht es eine substantielle Aufstockung der Mittel zur Sicherung menschenwürdiger Lebensverhältnisse von Asylsuchenden. Wir veranschlagen dafür 65 Mio. Euro.

    Flächendeckende qualitativ hochwertige Rechtsberatung und Rechtsvertretung

    Menschen müssen die Möglichkeit haben, zu ihrem Recht zu kommen, und dürfen nicht in einem immer undurchschaubarer werdenden Gesetzes- und Verfahrens-​dschungel hilflos alleine gelassen werden. Das ist derzeit jedoch vielfach der Fall. Obwohl sogar SpezialistInnen angesichts der Komplexität der Materie inzwischen große Probleme haben, sich im Asylbereich zurechtzufinden, wird Asylsuchenden nur in sehr eingeschränktem Ausmaß Rechtsberatung und Rechtsvertretung im Asylverfahren zur Seite gestellt. Damit werden die österreichische Rechtsstaatlichkeit und auch europarechtliche Verfahrensgarantien untergraben. Zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit für Asylsuchende veranschlagen wir 12 Mio. Euro.

    Bildungs- und Sprachkurse für Asylsuchende

    Um Dequalifizierung und Bildungsverlust zu vermeiden und Weiterbildung und Weiterqualifizierung von Asylsuchenden zu fördern, braucht es ein kostenloses Angebot an Bildungs- und Sprachkursen. Wenn Asylsuchende von Bildungs- und Sprachkursangeboten ausgeschlossen sind, weil sie sich diese Kurse nicht leisten können, ist eine der wesentlichsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche "Integration" nicht gegeben. Die Folgekosten des verwehrten Zugangs zu Bildungsangeboten sind enorm hoch. Daher veranschlagen wir 1,5 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln für Fördermaßnahmen für Asylsuchende.

    Individuelle Perspektivenförderung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte

    Wer den Status des/der Asylberechtigten bzw. subsidiär[1] Schutzberechtigten zuerkannt bekommen hat, soll die Möglichkeit einer individuellen Förderung erhalten, die den betroffenen Menschen den Schritt in die Selbsterhaltungsfähigkeit erleichtert bzw. ermöglicht. Dies betrifft pro Jahr etwa 2.500 Asylberechtigte (exklusive der schulpflichtigen Kinder) sowie 1.500 subsidiär Schutzberechtigte (ebenfalls exklusive Kinder). Dafür veranschlagen wir 4 Mio. Euro. Diese Summe (ebenso wie die Summe für die Grundversorgungszahlungen) könnte deutlich geringer ausfallen, wenn Asylsuchende spätestens 6 Monate nach Asylantragstellung vollen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und damit die Chance auf Selbsterhaltung hätten.

    Verbesserte psychosoziale bzw. psychotherapeutische Betreuung

    Viele Flüchtlinge sind aufgrund der Situation, der sie im Herkunftsland ausgesetzt waren, aber auch aufgrund der strapaziösen und oft gefährlichen Flucht traumatisiert. Sie brauchen psychosoziale und psychotherapeutische Betreuung, um mit dem Erlebten fertig zu werden, aber auch, um sich dem schwierigen Asylverfahren in Österreich stellen zu können. Derzeit stehen dafür nur ungenügend Mittel bereit. Damit eine verbesserte psychosoziale und psychotherapeutische Betreuung von Asylsuchenden und anerkannten Flüchtlingen gewährleistet ist, veranschlagen wir 1,5 Mio.  Euro.

    Beteiligung Österreichs an Resettlement-Aktionen in Kooperation mit der UNO

    Der Begriff "Resettlement" bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung von bereits anerkannten Flüchtlingen in einem zur Aufnahme bereiten Land, das ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt. Für ein Resettlement vereinbart das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR mit dem Neuansiedlungsland den konkreten Ablauf des Resettlements. Das umfasst die Auswahl der Personen, die Reiseformalitäten, einen Sicherheitscheck sowie die Aufnahme vor Ort. Sowohl der betroffene Flüchtling als auch das Aufnahmeland müssen dem Resettlement zustimmen. Bislang bieten nur einige Staaten Resettlement-Programme in Zusammenarbeit mit UNHCR an. Die meisten Flüchtlinge (rund 80%) werden momentan von den USA, Kanada und Australien aufgenommen. In Europa bieten die nordischen Länder die meisten Resettlement-Plätze, aber auch viele andere Länder haben bereits kleinere Programme gestartet, inzwischen auch Österreich. Mit einem Betrag von 5 Mio. Euro, der durch Förderungen der EU verdoppelt wird, könnte weiteren 1000 Flüchtlingen eine würdige Lebensperspektive geboten werden.


    [1] Subsidiär Schutzberichtigte sind in Österreich Personen, deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland trotz fehlender Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention in Gefahr ist.

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